Bundesregierung beschlieĂt VerlĂ€ngerung der Energiepreisbremsen
01.11.2023 - 14:31:41Voraussetzung fĂŒr eine VerlĂ€ngerung ist allerdings die Zustimmung der EU-Kommission und des Bundestages. Sie ist nĂ€mlich abhĂ€ngig von der VerlĂ€ngerung des EU-rechtlichen Beihilferahmens (TCTF). Man befinde sich aber dazu in "intensiven GesprĂ€chen" mit der EU-Kommission, hieĂ es vom Bundeswirtschaftsministerium. Mit den Preisbremsen werden die Tarife fĂŒr Haushaltskunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, fĂŒr Gas auf 12 Cent. Diese Deckelung des Preises gilt fĂŒr 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (Gas/WĂ€rme) bzw. des aktuell prognostizierten Verbrauchs (Strom). FĂŒr GroĂverbraucher gilt eine Deckelung auf die Nettopreise (vor Steuern und staatlichen Abgaben) von 7 Cent netto fĂŒr Gas, 7,5 Cent netto fĂŒr WĂ€rme und 13 Cent netto fĂŒr Strom. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten hier fĂŒr 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.


