Faeser, Asyl-Schnellverfahren

Faeser plant Asyl-Schnellverfahren an FlughÀfen und HÀfen

11.10.2024 - 16:23:18

Die Bundesregierung will Asylentscheidungen an deutschen FlughÀfen und HÀfen innerhalb von acht Wochen.

Das geht aus GesetzentwĂŒrfen des Bundesinnenministeriums hervor, ĂŒber die der "Spiegel" berichtet und nun innerhalb der Regierung abgestimmt werden sollen. Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Asylreform ("GEAS") in deutsches Recht. Das Kabinett soll die PlĂ€ne in diesem Herbst auf den Weg bringen.

Kern der BrĂŒsseler PlĂ€ne sind sogenannte Grenzverfahren, die an den EU-Außengrenzen laufen sollen - insbesondere fĂŒr Menschen aus LĂ€ndern mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent in Europa. In Deutschland geht es dabei um Regelungen fĂŒr diejenigen, die mit Flugzeug oder Schiff kommen. Die Betreiber von FlughĂ€fen und HĂ€fen sollen gesetzlich verpflichtet werden, UnterkĂŒnfte im Transitbereich oder anderswo auf dem GelĂ€nde bereitzustellen. Die LĂ€nder sollen die Kosten fĂŒr Unterbringung und Versorgung tragen. Der Bund ist fĂŒr die Verfahren zustĂ€ndig. Die UnterkĂŒnfte sollen nur bei einer positiven Asylentscheidung zur Einreise verlassen werden können. Die RĂŒckkehr ins Herkunftsland soll aber möglich sein - "jederzeit", wie es in den EntwĂŒrfen heißt. Bei einem negativen Entscheid schließt sich ein so genanntes "RĂŒckkehrgrenzverfahren" an - innerhalb von zwölf Wochen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die EU-Kommission gebeten, diesen Teil der Reform in Deutschland bereits umsetzen zu können. Offiziell sollen die GEAS-Regeln erst 2026 in Kraft treten. Laut "Spiegel" hat die Kommission inzwischen Zustimmung signalisiert. Auch im Grenzverfahren sollen SchutzantrĂ€ge individuell geprĂŒft werden, heißt es im Entwurf. Der Zugang zu Rechtsschutz bleibe ebenfalls erhalten: "AusdrĂŒcklich vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete MinderjĂ€hrige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen." Die neuen Schnellverfahren an FlughĂ€fen und HĂ€fen könnten Zehnttausende Menschen betreffen. HerkunftslĂ€nder, deren BĂŒrger in der EuropĂ€ischen Union eine Schutzquote von weniger als 20 Prozent haben, sind unter anderem die TĂŒrkei, Pakistan, der Libanon sowie zahlreiche afrikanische Staaten. In Deutschland lag die Schutzquote von TĂŒrken zuletzt unter zehn Prozent.

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