AfD, Berlin

Gericht: Kein Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten

13.02.2026 - 11:59:49

Die Bundestagsverwaltung hat Zweifel an der ZuverlÀssigkeit eines Abgeordneten-Mitarbeiters. Er bekommt keinen Hausausweis - und zieht vor Gericht. Das bestÀtigt die Zweifel.

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG). Betroffen ist der frĂŒhere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme, wie dieser bestĂ€tigte.

Er sei enttÀuscht, dass die von ihm und seinem Anwalt vorgebrachten Argumente vor Gericht beiseite gewischt worden seien, sagte Oehme der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. «Mir kommt es so vor, als wÀre dieses Urteil politisch», sagte er. «Wir werden auf jeden in das Hauptverfahren eintreten.» Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Vom Abgeordneten zum Mitarbeiter

Oehme war in den Jahren 2017 bis 2021 selbst Mitglied des Bundestags. Nach eigenen Worten kam er dann nicht mehr ĂŒber die sĂ€chsische Landesliste ins Parlament, da die AfD viele Direktmandate gewonnen hatte. Danach wurde er Mitarbeiter des Abgeordneten Edgar Naujok. In dem Zusammenhang wurde ihm die Ausstellung eines personalisierten Hausausweises verweigert.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts durfte die Bundestagsverwaltung davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko fĂŒr die Funktions- und ArbeitsfĂ€higkeit des Deutschen Bundestags darstellt. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben grundsĂ€tzlich der Zutritt zu den Bereichen verwehrt, die nicht der Öffentlichkeit zugĂ€nglich sind. 

Er habe nicht ĂŒberzeugend dargelegt, dass er die nötige ZuverlĂ€ssigkeit besitze, argumentierte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Richter bestĂ€tigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz, des Berliner Verwaltungsgerichts. 

Weitere Klagen bei Verwaltungsgericht 

In der Hauptsache wird der Fall aber noch geprĂŒft werden. Dem Gericht liegen nach Justizangaben zwei weitere Klagen vor von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten, denen ebenfalls ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde. 

Nach der Hausordnung des Bundestags sowie den Zugangs- und Verhaltensregeln mĂŒssen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten einer ZuverlĂ€ssigkeitsĂŒberprĂŒfung unterziehen, bevor ihnen so ein Ausweis ausgestellt wird.

@ dpa.de

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