CSU, BeschrÀnkung

CSU fĂŒr BeschrĂ€nkung des legalen Verkaufs von GBL

04.11.2023 - 02:00:00

Die CSU fordert von der Bundesregierung eine BeschrÀnkung des bisher legalen Verkaufs von GBL, dem das Image anhÀngt, manchmal als K.o.-Tropfen Verwendung zu finden.

"Dass K.o.-Tropfen, mit denen meist junge Frauen ausgeraubt oder missbraucht werden, frei im Internet bestellbar sind und online manchmal sogar ganz offen als K.o.-Tropfen vermarktet werden, ist geradezu grotesk und brandgefĂ€hrlich", sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Samstagausgaben). "Deshalb muss alles dafĂŒr getan werden, die VerfĂŒgbarkeit dieser lebensgefĂ€hrlichen Substanz einzuschrĂ€nken."

GBL ist theoretisch frei verkĂ€uflich, allerdings haben sich viele Shops freiwillige SelbstbeschrĂ€nkungen auferlegt und verkaufen nur an gewerbliche Abnehmer. Der Stoff wird bei der oralen Einnahme im Körper zu dem verbotenen Stoff GHB umgewandelt. Im Antrag zu dem Thema fordert die Union "die Aufnahme der Substanz in das BtMG (BetĂ€ubungsmittelgesetz)". Ebenso sanktioniert werden mĂŒsse "der bloße Besitz der Chemikalie GBL fĂŒr Privatpersonen, um potentielle Missbrauchsopfer wirksam zu schĂŒtzen", heißt es darin. "Ausgenommen sein darf nur noch die legitime und fĂŒr die industrielle Massenproduktion notwendige chemische Verwendung der Chemikalie GBL unter strengen regulatorischen Maßgaben." Das zustĂ€ndige Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Karl Lauterbach (SPD) verwies auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern auf die aus seiner Sicht ausreichende bisherige Rechtslage. "GBL untersteht als Massenchemikalie nicht dem BetĂ€ubungsmittelgesetz, dessen Kontrollinstrumentarien nicht fĂŒr die Überwachung von Massenchemikalien geeignet sind." Das Ministerium wies darauf hin, dass "die missbrĂ€uchliche Verwendung von GBL oder von anderen Substanzen als K.O.-Tropfen strafbar ist, etwa als gefĂ€hrliche Körperverletzung, im Fall von sexuellen Handlungen an der betĂ€ubten Person darĂŒber hinaus als sexueller Übergriff".

@ dts-nachrichtenagentur.de