Staatliches Tierhaltungslogo startet spÀter
28.05.2025 - 14:56:24Die bereits gesetzlich festgelegte Pflicht zum Verwenden der Kennzeichnung soll fĂŒr die Anbieter nun erst am 1. MĂ€rz 2026 greifen. Das sieht ein Entwurf des Agrarministeriums vor, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Bisher war der Start zum 1. August dieses Jahres geplant. Die LĂ€nder hatten sich fĂŒr eine Verschiebung starkgemacht.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sagte, eine verpflichtende Kennzeichnung mĂŒsse vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die LĂ€nder, die das Gesetz umsetzen und kontrollieren, brĂ€uchten noch etwas Zeit. Lebensmittelanbietern werde ebenfalls mehr Umsetzungszeit eingerĂ€umt. "Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger BĂŒrokratie bedeuten." Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. MĂ€rz 2026 bleibt weiterhin möglich.
Logo mit fĂŒnf Haltungskategorien
Das noch von der Ampel-Koalition beschlossene Logo soll Supermarktkunden mehr Klarheit ĂŒber die Bedingungen in den StĂ€llen bringen. Pflicht wird es fĂŒr inlĂ€ndische Erzeugnisse, und starten soll es zuerst fĂŒr frisches Schweinefleisch im Handel. Vorgesehen ist ein System mit fĂŒnf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu "Bio".
In den SupermĂ€rkten gibt es bereits seit 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der groĂen Handelsketten. Das Siegel mit dem Aufdruck "Haltungsform" umfasst Fleisch von Rindern, Schweinen und GeflĂŒgel.

