Urteil: Schleswig-Holsteins Haushalt 2024 verfassungswidrig
15.04.2025 - 13:32:39Er mĂŒsse jedoch seine Erhebungen und Prognosen bezĂŒglich einer Erhöhung der Ausgaben oder einer Verminderung der Einnahmen im Notlagenbeschluss oder in den im Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt erstellten Unterlagen dokumentieren und begrĂŒnden. Die prognostizierte finanzielle Belastung des Landeshaushalts mĂŒsse mindestens nĂ€herungsweise bestimmt werden. Je lĂ€nger eine zugrundeliegende Notlage zurĂŒckliege, umso genauer habe der Gesetzgeber seine EinschĂ€tzungen zu begrĂŒnden. DarĂŒber hinaus habe er darzulegen, dass und warum der festgestellte auĂerordentliche Finanzbedarf gemessen am Gesamthaushalt erheblich sei. Aus dem Notlagenbeschluss und den im Verfahren zur Haushaltsaufstellung erstellten Dokumenten ergab sich laut Verfassungsgericht kein Gesamtbild einer erheblichen finanziellen BeeintrĂ€chtigung. Insbesondere habe der Gesetzgeber - mit Ausnahme der durch die Ostseesturmflut entstandenen SchĂ€den - keine GröĂenordnung der finanziellen Belastung genannt. Der vom Landtag beschlossene Tilgungsplan habe den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genĂŒgt, da aus ihm nicht eindeutig erkennbar gewesen sei, innerhalb welchen Zeitraums die Notkredite fĂŒr das Haushaltsjahr 2024 getilgt werden sollten, so die Richter (Az. LVerfG 1/24).


