EU genehmigt deutsche Beihilfen fĂŒr MoorwiedervernĂ€ssung
14.04.2026 - 12:09:41 | dts-nachrichtenagentur.deZiel der Regelung ist es, die Treibhausgasemissionen zu verringern, indem MoorflĂ€chen als natĂŒrliche CO2-Speicher wiederhergestellt werden. Die Regelung sieht vor, dass EigentĂŒmer und Bewirtschafter von entwĂ€sserten MoorflĂ€chen, die sich zur WiedervernĂ€ssung verpflichten, finanzielle UnterstĂŒtzung erhalten.
Die Regelung deckt verschiedene Kosten ab, darunter vorbereitende Beratungsdienste, Investitionen wĂ€hrend der DurchfĂŒhrung, Ausgleichszahlungen fĂŒr wirtschaftliche SchĂ€den und Beihilfen fĂŒr die Schaffung von Paludikulturen. Die Beihilfen werden in Form von direkten ZuschĂŒssen gewĂ€hrt und können bis zu 100 Prozent der beihilfefĂ€higen Kosten abdecken. Um Anreize fĂŒr die Teilnahme zu schaffen, können BeihilfeempfĂ€nger, die sich innerhalb eines Jahres entscheiden, einen Bonus von 20 Prozent erhalten.
Die Kommission prĂŒfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie zur Förderung eines Wirtschaftszweigs beitrĂ€gt, einen Anreizeffekt hat und geeignet ist, die verfolgten Ziele zu erreichen. Die Beihilfe sei angemessen und habe nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2029 laufen.
"Die WiedervernĂ€ssung entwĂ€sserter MoorflĂ€chen in der EU ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unserer Klimaziele, bringt aber auch Herausforderungen fĂŒr landwirtschaftlich genutzte FlĂ€chen mit sich", sagte EU-Kommissionsvize Teresa Ribera. "Die heute genehmigte Regelung bietet wichtige Anreize fĂŒr die Entwicklung neuer, nachhaltiger Wertschöpfungsketten unter Einbeziehung aller einschlĂ€gigen InteressentrĂ€ger."
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