EU-Kommission verklagt Frankreich wegen Regelungen fĂŒr TierĂ€rzte
Veröffentlicht am: 04.06.2026 um 12:11 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deNach den französischen Vorschriften muss die Mehrheit der Anteile einer Tierarztpraxis von praktizierenden TierĂ€rzten gehalten werden. Zudem mĂŒssen teilhabende TierĂ€rzte in jeder ihrer Praxen zumindest in Teilzeit anwesend sein. Diese Regelungen schrĂ€nkten die Anzahl der Tierarztpraxen, die ein Tierarzt oder eine Praxiskette betreiben kann, erheblich ein, so die EU-Kommission. Auch der freie Dienstleistungsverkehr werde behindert, da in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene TierĂ€rzte in ihrer Möglichkeit eingeschrĂ€nkt wĂŒrden, ihre Dienstleistungen vorĂŒbergehend und gelegentlich in Frankreich anzubieten.
Die Kommission hatte bereits im April 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet und im Juni 2025 eine mit GrĂŒnden versehene Stellungnahme ĂŒbermittelt. Da die bisherigen BemĂŒhungen der französischen Behörden als unzureichend angesehen wurden, verklagt die Kommission Frankreich nun.
