EU, Frankreich

EU-Kommission verklagt Frankreich wegen Regelungen fĂŒr TierĂ€rzte

Veröffentlicht am: 04.06.2026 um 12:11 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de

Die EuropĂ€ische Kommission hat eine Klage gegen Frankreich vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) angekĂŒndigt.

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EuropÀische Kommission (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Hintergrund sei, dass Frankreich mit seinen nationalen Regelungen fĂŒr Tierarztpraxen und TierĂ€rzte gegen die Vorschriften ĂŒber die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr verstoße, die im Vertrag ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union (AEUV) und in der Dienstleistungsrichtlinie festgelegt seien, teilte die BrĂŒsseler Behörde am Donnerstag mit.

Nach den französischen Vorschriften muss die Mehrheit der Anteile einer Tierarztpraxis von praktizierenden TierĂ€rzten gehalten werden. Zudem mĂŒssen teilhabende TierĂ€rzte in jeder ihrer Praxen zumindest in Teilzeit anwesend sein. Diese Regelungen schrĂ€nkten die Anzahl der Tierarztpraxen, die ein Tierarzt oder eine Praxiskette betreiben kann, erheblich ein, so die EU-Kommission. Auch der freie Dienstleistungsverkehr werde behindert, da in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene TierĂ€rzte in ihrer Möglichkeit eingeschrĂ€nkt wĂŒrden, ihre Dienstleistungen vorĂŒbergehend und gelegentlich in Frankreich anzubieten.

Die Kommission hatte bereits im April 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet und im Juni 2025 eine mit GrĂŒnden versehene Stellungnahme ĂŒbermittelt. Da die bisherigen BemĂŒhungen der französischen Behörden als unzureichend angesehen wurden, verklagt die Kommission Frankreich nun.

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