EU-Gericht, Klagen

EU-Gericht weist Klagen gegen Finanzierung von Fehmarnbelttunnel ab

28.02.2024 - 11:52:16

Die Finanzierung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und DĂ€nemark ist seit Jahren ein Zankapfel: Nun hat das EU-Gericht mehrere Klagen im Zusammenhang damit abgewiesen.

Das teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit.

Der rund sieben Milliarden Euro teure, vierspurige Straßen- und Eisenbahntunnel soll laut gegenwĂ€rtigen Planungen im Jahr 2029 eröffnet werden und die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dĂ€nische Insel Lolland verbinden. Er soll die Fahrzeit von Hamburg nach Kopenhagen mit dem Zug auf rund zweieinhalb Stunden verkĂŒrzen. UmweltschĂŒtzer protestieren seit Jahren gegen das Projekt, aber auch die Finanzierung durch DĂ€nemark stand mehrfach in der Kritik.

Geklagt hatten nun DĂ€nemark und die Reedereien Scandlines DĂ€nemark sowie Scandlines Deutschland. Die FĂ€hrunternehmen brachten vor, dass die EU-Kommission die staatliche Finanzspritze DĂ€nemarks zu Unrecht genehmigt habe. Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prĂŒft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die BrĂŒsseler Behörde habe dabei Fehler gemacht, so die Reedereien. Die Richter folgten dem nicht.

Auch DĂ€nemark hatte vor Gericht keinen Erfolg. Das Land beanstandete, dass die staatlichen Finanzhilfen ĂŒberhaupt als Beihilfe eingestuft wurden. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Mit der Finanzspritze wurde die Stellung der fĂŒr den Bau zustĂ€ndigen Femern A/S gegenĂŒber den anderen Unternehmen deutlich gestĂ€rkt, so die Richter.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Richter in Luxemburg mit dem geplanten Tunnel zu tun hatten. Die EU-Kommission hatte das Finanzierungsmodell fĂŒr das Projekt bereits 2015 genehmigt. Auf Klagen verschiedener FĂ€hranbieter hin erklĂ€rte das Gericht der EU diesen Beschluss jedoch teilweise fĂŒr nichtig. Das höchste europĂ€ische Gericht, der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH), bestĂ€tigte die Entscheidung. Die BrĂŒsseler Behörde unterzog die Beihilfen daraufhin einer genaueren PrĂŒfung und genehmigte sie erneut - was die Reedereien Scandlines DĂ€nemark und Scandlines Deutschland nun wieder beanstandet hatten. Beide Seiten können gegen das Urteil noch vor dem EuGH vorgehen.

@ dpa.de