Gesundheitsminister: 'begleitetes Trinken' untersagen
12.06.2025 - 15:01:39Alkohol als weit verbreitete Droge stelle bei Kindern und Jugendlichen ein groĂes Problem dar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, ThĂŒringens Ressortchefin Katharina Schenk (SPD) zum Abschluss des Treffens mit ihren LĂ€nderkollegen und -kolleginnen in Weimar. Appelle allein wĂŒrden nichts am Missbrauch Ă€ndern.
Die LĂ€nder-Gesundheitsminister folgten einem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Ănderung des Jugendschutzgesetzes abzielt. Jugendliche in Deutschland dĂŒrfen regulĂ€r ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt - auch in GaststĂ€tten oder in der Ăffentlichkeit. Die entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden.
VorstoĂ trifft bei Bundesgesundheitsministerin auf offene Ohren
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstĂŒtzt das Anliegen der LĂ€nderchefs: "Ich halte den VorstoĂ, wie ihn jetzt die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister gemacht haben, fĂŒr gut." Sie stehe beim Jugendschutz - der neben dem Alkoholverzehr auch den Medien- und Drogenkonsum umfasse - im Austausch mit der Bundesfamilienministerin Karien Priem (CDU).
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz fĂŒr ein Verbot des sogenannten begleitenden Trinkens ausgesprochen. Gerade fĂŒr Jugendliche birgt Alkohol erhebliche gesundheitliche Gefahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene reagieren empfindlicher auf Alkohol, weil sich ihre Organe und vor allem das Gehirn noch entwickeln.

