NRW-StÀdtebund, GrundsteuerplÀne

NRW-StÀdtebund kritisiert GrundsteuerplÀne als inakzeptabel

11.04.2024 - 06:27:47

Die Kommunen in NRW sehen praktische Probleme bei den PlĂ€nen von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), wonach die Kommunen ab 2025 unterschiedliche HebesĂ€tze fĂŒr Wohn- und Gewerbeimmobilien verlangen dĂŒrfen.

"Die Kommunen haben frĂŒhzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Grundsteuerreform WohnhĂ€user stĂ€rker belastet werden könnten als Gewerbe, und die Kommunen haben frĂŒhzeitig Korrekturen angemahnt", sagte der PrĂ€sident des StĂ€dte- und Gemeindebunds NRW, Christoph Landscheidt (SPD), der "Rheinischen Post". "Das Land blieb dennoch untĂ€tig, und jetzt ist der Wagen festgefahren." Der Lösungsvorschlag, nun auf kommunaler Ebene nachzusteuern, sei inakzeptabel und komme viel zu spĂ€t.

"In den meisten StĂ€dten und Gemeinden wird es allein technisch nicht möglich sein, bis 2025 ein neues System mit differenzierten HebesĂ€tzen ans Laufen zu bringen. FĂŒr die Berechnung wĂ€ren die Kommunen auf zertifizierte Programme angewiesen, die nicht auf Knopfdruck zu bekommen sind." Landscheidt verlangte, das Land mĂŒsse nun aus einer verfahrenen Lage das Beste machen: "Aus unserer Sicht kann das nur eine landesweite Regelung mit einheitlichen Messzahlen sein." Das NRW-Finanzministerium zeigte sich gelassen. Eine Sprecherin von Minister Optendrenk teilte auf Anfrage mit: "Die Gemeinden können den Hebesatz fĂŒr die Grundsteuer jĂ€hrlich anpassen. Diesen Beschluss können die Gemeinden bis zum 30. Juni eines Jahres treffen und die Grundsteuer rĂŒckwirkend zum 1. Januar des Jahres anpassen." Allerdings sind die technischen Probleme nicht die einzige HĂŒrde aus Sicht der kommunalen SpitzenverbĂ€nde. So heißt es in einem Schreiben an die Fraktionsspitzen von Schwarz-GrĂŒn sowie die Landesregierung, ĂŒber das die "Rheinische Post" berichtet: "Ein differenziertes Hebesatzrecht ist mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden." Die Grundsteuer werde schon jetzt vielfach beklagt. "Mit einem differenzierten Hebesatzrecht wĂŒrde sich eine weitere Flanke fĂŒr neue Widerspruchs- und Gerichtsverfahren auftun." So befĂŒrchten die Kommunen Klagen etwa bei gemischt genutzten GrundstĂŒcken.

@ dts-nachrichtenagentur.de