NRW-StÀdtebund kritisiert GrundsteuerplÀne als inakzeptabel
11.04.2024 - 06:27:47"In den meisten StĂ€dten und Gemeinden wird es allein technisch nicht möglich sein, bis 2025 ein neues System mit differenzierten HebesĂ€tzen ans Laufen zu bringen. FĂŒr die Berechnung wĂ€ren die Kommunen auf zertifizierte Programme angewiesen, die nicht auf Knopfdruck zu bekommen sind." Landscheidt verlangte, das Land mĂŒsse nun aus einer verfahrenen Lage das Beste machen: "Aus unserer Sicht kann das nur eine landesweite Regelung mit einheitlichen Messzahlen sein." Das NRW-Finanzministerium zeigte sich gelassen. Eine Sprecherin von Minister Optendrenk teilte auf Anfrage mit: "Die Gemeinden können den Hebesatz fĂŒr die Grundsteuer jĂ€hrlich anpassen. Diesen Beschluss können die Gemeinden bis zum 30. Juni eines Jahres treffen und die Grundsteuer rĂŒckwirkend zum 1. Januar des Jahres anpassen." Allerdings sind die technischen Probleme nicht die einzige HĂŒrde aus Sicht der kommunalen SpitzenverbĂ€nde. So heiĂt es in einem Schreiben an die Fraktionsspitzen von Schwarz-GrĂŒn sowie die Landesregierung, ĂŒber das die "Rheinische Post" berichtet: "Ein differenziertes Hebesatzrecht ist mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden." Die Grundsteuer werde schon jetzt vielfach beklagt. "Mit einem differenzierten Hebesatzrecht wĂŒrde sich eine weitere Flanke fĂŒr neue Widerspruchs- und Gerichtsverfahren auftun." So befĂŒrchten die Kommunen Klagen etwa bei gemischt genutzten GrundstĂŒcken.


