Finanzaufsicht lockert Vorgaben fĂŒr Immobilienkredite
30.04.2025 - 11:18:49 | dpa.deDaher lockert sie die Kreditvorgaben fĂŒr Banken. In der Folge könnten die Institute gĂŒnstiger Darlehen fĂŒr Wohnungen und HĂ€user an Verbraucher vergeben.
Konkret setzt die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den im April 2022 eingefĂŒhrten Kapitalpuffer, mit dem Banken spezifisch Wohnimmobilien-Kredite absichern sollen, von zwei auf ein Prozent herab. BankenverbĂ€nde hĂ€tten bei EinfĂŒhrung des Puffers gewarnt, der private Wohnungsbau werde unter anderem deswegen teurer werden.
Immobilienmarkt hat sich abgekĂŒhlt
Wohnimmobilien sind seit Mitte 2022, dem Höhepunkt des jahrelangen Booms, deutlich gĂŒnstiger geworden. Hauptgrund waren deutlich gestiegene Zinsen - Kredite wurden damit teurer. Viele Menschen können sich die eigenen vier WĂ€nde nicht mehr leisten, VerkĂ€ufer mussten ihre Preisvorstellungen senken. Seit vergangenem Sommer haben sich die Immobilienpreise stabilisiert.
Zugleich warnt die Bafin, es bestĂŒnden weiterhin "erhöhte Unsicherheiten", etwa wegen geopolitischer Spannungen und Handelskonflikten sowie der KonjunkturschwĂ€che in Deutschland. Das könne den noch recht robusten Arbeitsmarkt belasten, "so dass die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Wohnimmobilienkrediten steigen könnte".
Risiken fĂŒr die exportabhĂ€ngige deutsche Wirtschaft
FĂŒr allgemeine Risiken unter anderem wegen der WirtschaftsschwĂ€che mĂŒssen Banken zusĂ€tzlich vorsorgen. Der sogenannte antizyklische Kapitalpuffer bleibt unverĂ€ndert bei 0,75 Prozent. Die Quote bezieht sich auf die risikogewichteten Aktiva eines Instituts. Dies sind die gesamten Aktiva einer Bank - also etwa Kredite an Kunden - multipliziert mit ihrem jeweiligen Risikogewicht. Je weniger riskant ein Vermögenswert ist, umso weniger Eigenkapital muss eine Bank dafĂŒr vorhalten.
In Summe verfĂŒgen Deutschlands Banken nach Angaben der Bafin ĂŒber mehr als 20 Milliarden Euro Kapitalpuffer. Diese kann die Aufsicht im Krisenfall freigeben, damit die Institute Verluste ausgleichen können und nicht gezwungen sind, ihr Kreditangebot ĂŒbermĂ€Ăig einzuschrĂ€nken.
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