Deutschland, Migration

Familiennachzug ausgesetzt: Noch keine Visa fĂŒr HĂ€rtefĂ€lle

26.10.2025 - 04:30:06

Die Möglichkeit, Partner oder Kinder nachzuholen, ist seit Juli fĂŒr bestimmte FlĂŒchtlinge vorerst gestoppt. Die HĂŒrden, um als HĂ€rtefall anerkannt zu werden, sind hoch.

  • FlĂŒchtlinge mit eingeschrĂ€nktem Schutzstatus dĂŒrfen derzeit keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. (Symbolbild) - Foto: Boris Roessler/dpa

    Boris Roessler/dpa

  • Clara BĂŒnger (Linke) hĂ€lt es fĂŒr falsch, dass der Familiennachzug zu subsidiĂ€r Schutzberechtigten ausgesetzt ist. (Archivfoto) - Foto: Fabian Sommer/dpa

    Fabian Sommer/dpa

FlĂŒchtlinge mit eingeschrĂ€nktem Schutzstatus dĂŒrfen derzeit keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. (Symbolbild) - Foto: Boris Roessler/dpaClara BĂŒnger (Linke) hĂ€lt es fĂŒr falsch, dass der Familiennachzug zu subsidiĂ€r Schutzberechtigten ausgesetzt ist. (Archivfoto) - Foto: Fabian Sommer/dpa

Über eine HĂ€rtefallregelung ist seit der Aussetzung des Familiennachzugs fĂŒr Angehörige von subsidiĂ€r Schutzberechtigten noch niemand nach Deutschland gekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Innenpolitikerin Clara BĂŒnger (Linke) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach liegen dem AuswĂ€rtigen Amt rund drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung zwar FĂ€lle zur PrĂŒfung vor. Von bereits erteilten Visa, nach denen BĂŒnger auch gefragt hatte, ist in der Antwort jedoch nicht die Rede.

Der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschrĂ€nktem Schutzstatus ist – anders als fĂŒr andere anerkannte FlĂŒchtlinge – seit dem 24. Juli fĂŒr zwei Jahre ausgesetzt. Er war zuvor bereits beschrĂ€nkt gewesen auf 1.000 Angehörige pro Monat. Nur in «HĂ€rtefĂ€llen» sollen subsidiĂ€r Schutzberechtigte – in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien – noch Ehepartner, minderjĂ€hrige Kinder und im Fall unbegleiteter MinderjĂ€hrige die Eltern nachholen dĂŒrfen.

Bisher rund 1.500 HĂ€rtefallanzeigen

Wie die Bundesregierung mitteilte, wurde von der Möglichkeit, einen solchen HĂ€rtefall anzuzeigen, bisher in rund 1.500 FĂ€llen Gebrauch gemacht. In diesen FĂ€llen folge dann eine «Sachverhaltsermittlung» mit UnterstĂŒtzung durch die Internationale Organisation fĂŒr Migration (IOM). Danach wĂŒrden die FĂ€lle in Dossiers zusammengefasst und an das AuswĂ€rtige Amt ĂŒbermittelt. Dieses prĂŒfe anschließend, ob eine Aufnahme aus humanitĂ€ren GrĂŒnden erfolgen könne. «Erste FĂ€lle liegen dem AuswĂ€rtigen Amt vor», heißt es in der Antwort weiter. Maßgeblich fĂŒr die Entscheidung im Einzelfall ist neben dem entsprechenden Passus im Aufenthaltsgesetz eine Weisung des AuswĂ€rtigen Amtes.

Ziel der Aussetzung des Familiennachzugs sei «die Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland unter Beachtung der geltenden verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben», fĂŒhrt das AuswĂ€rtige Amt dazu aus. 

BĂŒnger: Weisung zu restriktiv

«Von Anfang an war klar, dass die Weisung des AuswĂ€rtigen Amtes so restriktiv ausgestaltet ist, dass sich fast niemand auf diese Regelung wird berufen können», sagt BĂŒnger. Die Bundesregierung reiße geflĂŒchtete Familien auseinander. «Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit habe in der autoritĂ€ren Asylpolitik dieser Regierung offenbar keinen Platz», kritisierte die Bundestagsabgeordnete. 

Die Linksfraktion vermutet, dass noch mehr Angehörige Grund hĂ€tten, einen HĂ€rtefall anzuzeigen. Dass sie dies bislang nicht getan hĂ€tten, liege einerseits wohl an den begrenzten BearbeitungskapazitĂ€ten der Hilfsorganisationen, die sich um diese Menschen kĂŒmmern. Ein weiterer Grund sei, dass diese Organisationen den Betroffenen angesichts der strikten Vorgaben der Weisung nur in besonders außergewöhnlichen FĂ€llen dazu rieten, entsprechende AntrĂ€ge zu stellen, um ihnen keine unnötige Hoffnung zu machen.

@ dpa.de