Hamas-Waffenlager in Europa: Haftstrafen fĂŒr vier Mitglieder
25.03.2026 - 14:43:53 | dpa.deOhne Regung verfolgen die vier MĂ€nner hinter Sicherheitsglas das Urteil des Kammergerichts Berlin: Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas werden sie zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Ăberzeugung des Gerichts waren sie als sogenannte Auslandsoperateure fĂŒr Waffendepots der Hamas in mehreren europĂ€ischen Staaten zustĂ€ndig, die fĂŒr AnschlĂ€ge genutzt werden sollten.Â
Die VorwĂŒrfe der Bundesanwaltschaft hĂ€tten sich «zur sicheren Ăberzeugung des Senats» bestĂ€tigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Der Staatsschutzsenat sprach die im Libanon gebĂŒrtigen 36- bis 58-jĂ€hrigen Angeklagten der Mitgliedschaft in einer auslĂ€ndischen terroristischen Vereinigung fĂŒr schuldig.
Gericht: «HochgefÀhrliche terroristische Organisation»
Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland habe sich das Berliner Gericht mit der Frage befasst, ob es sich bei der Hamas auch nach deutschem Strafrecht um eine terroristische Vereinigung handelt, erklĂ€rte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigten die Richter keine Zweifel daran.Â
Bei der Hamas handele es sich um eine «hochgefĂ€hrliche terroristische Organisation», die den Staat Israel vernichten wolle und dazu auf militĂ€rische Mittel zurĂŒckgreife. Dazu gehörten auch AnschlĂ€ge auf israelische und jĂŒdische Einrichtungen in Europa. Es seien Vorbereitungen dafĂŒr getroffen worden, so Richterin Husch. DafĂŒr habe die Terrororganisation bereits vor lĂ€ngerer Zeit Waffendepots in Europa angelegt. Nach Ăberzeugung des Gerichts bediente sich die Hamas dabei Personen mit Aufenthaltsstatus, die «besonders linientreu und verlĂ€sslich» seien.
Laut Urteil waren die Angeklagten in unterschiedliche Beteiligung fĂŒr die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und DĂ€nemark zustĂ€ndig. Die MĂ€nner hĂ€tten dabei ein «extrem hohes konspiratives Vorgehen» an den Tag gelegt.Â
Hinweis von Geheimdienst
Die Bundesanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz einen Hinweis erhalten zu einer «konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland». Daraufhin wurden verdeckte Ermittlungen aufgenommen. Diese fĂŒhrten zur Festnahme der vier nicht vorbestraften Beschuldigten im Dezember 2023 - einer von ihnen in den Niederlanden. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.Â
Das Bundeskriminalamt habe aussagekrĂ€ftige Ermittlungen angestellt, hieĂ es nun bei der UrteilsverkĂŒndung. Richterin Husch verwies unter anderem auf ausgewertete Geodaten, Kommunikation und Zeugenaussagen. In einem Depot in Bulgarien, das der Hauptangeklagte im FrĂŒhjahr 2019 angelegt haben soll, wurden mehrere Schusswaffen und Munition sichergestellt, darunter ein Sturmgewehr Kalaschnikow.Â
Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen sich die vier MĂ€nner in wechselnder Besetzung von Berlin aus mehrfach im SĂŒdwesten Polens auf die Suche nach einem Depot gemacht haben. Die jeweils stundenlangen Aktionen mit Schaufel und Stöcken blieben erfolglos - und fanden ein abruptes Ende mit der Festnahme der MĂ€nner. Bis heute ist ungeklĂ€rt, ob es das Depot wirklich gab. Unklar ist auch, wie konkret AnschlagspĂ€ne gewesen sein könnten.
MĂ€nner bestreiten Hamas-Mitgliedschaft
Die Angeklagten bestreiten, Hamas-Mitglieder zu sein. Nach ihren Aussagen dienten die Fahrten ins Ausland privaten Zwecken. Der Hauptangeklagte rĂ€umte ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben - nach seiner Schilderung ging es allerdings um «privaten Waffenhandel». Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung. Teils habe es «hektische AktivitĂ€ten» gegeben.Â
«Parolen skandierender SargtrÀger»
Nach Ăberzeugung des Gerichts handelt es sich bei dem 43-JĂ€hrigen um ein langjĂ€hriges Hamas-Mitglied - mindestens seit 2009 - mit Kontakten zur FĂŒhrungsebene. Als einen Beleg dafĂŒr sieht das Gericht, dass er als «Parolen skandierender SargtrĂ€ger in vorderster Reihe an einer propagandistisch inszenierten Bestattung» eines hochrangigen Hamas-FĂŒhrers teilnahm.Â
Gegen ihn verhĂ€ngte das Gericht die höchste Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Er wurde auch wegen VerstoĂes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und des Besitzes von Schusswaffen schuldig gesprochen. Die Mitangeklagten, bei denen das Gericht von einer kĂŒrzeren Hamas-Mitgliedschaft ausging, verurteilten die Richter zu fĂŒnf Jahren, zu vier Jahren und neun Monaten sowie zu viereinhalb Jahren.Â
Urteil nicht rechtskrÀftig
Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig. Die Bundesanwaltschaft hatte von einem «Pilot-Verfahren» gesprochen und Haftstrafen zwischen fĂŒnf und sieben Jahren beantragt.
Drei Verteidiger hatten gefordert, ihre Mandanten freizusprechen. Der Anwalt des Hauptangeklagten hatte auf eine Strafe plĂ€diert, die nicht ĂŒber die Zeit hinausgeht, die sich sein Mandant bislang in Untersuchungshaft befindet. Nach frĂŒheren ĂuĂerungen der Verteidiger ist davon auszugehen, dass sie Rechtsmittel einlegen und der Fall beim Bundesgerichtshof landet.Â
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Weitere VerdĂ€chtige in U-HaftÂ
In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere VerdĂ€chtige im Zusammenhang mit mutmaĂlicher Waffenbeschaffung fĂŒr die Hamas festnehmen lassen. So wurden Anfang Oktober 2025 drei mutmaĂliche Hamas-Mitglieder in Berlin festgenommen. Bis Ende des Jahres folgte eine Festnahme in London, eine an der deutsch-tschechischen und eine an der deutsch-dĂ€nischen Grenze. Im Januar wurde zuletzt ein VerdĂ€chtiger am Berliner Flughafen bei der Einreise aus Beirut festgenommen.
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