Berlin, Deutschland

Hamas-Waffenlager in Europa: Haftstrafen fĂŒr vier Mitglieder

25.03.2026 - 14:43:53 | dpa.de

Die Terrormiliz Hamas soll AnschlĂ€ge in Europa planen und dafĂŒr Waffendepots angelegt haben. Deswegen Angeklagte bestreiten in Berlin, damit etwas zu tun zu haben. Das Gericht glaubt ihnen nicht.

  • Laut Anklage sollen die 36- bis 58-JĂ€hrigen als sogenannte Auslandsoperateure fĂŒr Waffendepots in mehreren europĂ€ischen Staaten zustĂ€ndig gewesen sein, die fĂŒr AnschlĂ€ge genutzt werden sollten. (Archivbild) - Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa
    Laut Anklage sollen die 36- bis 58-JĂ€hrigen als sogenannte Auslandsoperateure fĂŒr Waffendepots in mehreren europĂ€ischen Staaten zustĂ€ndig gewesen sein, die fĂŒr AnschlĂ€ge genutzt werden sollten. (Archivbild) - Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa
  • Ein Angeklagter beim Prozess gegen insgesamt vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas vor dem Kammergericht. (Archivbild) - Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa
    Ein Angeklagter beim Prozess gegen insgesamt vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas vor dem Kammergericht. (Archivbild) - Foto: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa
  • Zwei mutmaßliche Hamas-Mitglieder werden von Polizisten bei einem Hubschrauberlandeplatz von einem Hubschrauber zu einem Auto gefĂŒhrt. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
    Zwei mutmaßliche Hamas-Mitglieder werden von Polizisten bei einem Hubschrauberlandeplatz von einem Hubschrauber zu einem Auto gefĂŒhrt. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
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Ohne Regung verfolgen die vier MĂ€nner hinter Sicherheitsglas das Urteil des Kammergerichts Berlin: Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas werden sie zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts waren sie als sogenannte Auslandsoperateure fĂŒr Waffendepots der Hamas in mehreren europĂ€ischen Staaten zustĂ€ndig, die fĂŒr AnschlĂ€ge genutzt werden sollten. 

Die VorwĂŒrfe der Bundesanwaltschaft hĂ€tten sich «zur sicheren Überzeugung des Senats» bestĂ€tigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Der Staatsschutzsenat sprach die im Libanon gebĂŒrtigen 36- bis 58-jĂ€hrigen Angeklagten der Mitgliedschaft in einer auslĂ€ndischen terroristischen Vereinigung fĂŒr schuldig.

Gericht: «HochgefÀhrliche terroristische Organisation»

Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland habe sich das Berliner Gericht mit der Frage befasst, ob es sich bei der Hamas auch nach deutschem Strafrecht um eine terroristische Vereinigung handelt, erklÀrte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigten die Richter keine Zweifel daran. 

Bei der Hamas handele es sich um eine «hochgefĂ€hrliche terroristische Organisation», die den Staat Israel vernichten wolle und dazu auf militĂ€rische Mittel zurĂŒckgreife. Dazu gehörten auch AnschlĂ€ge auf israelische und jĂŒdische Einrichtungen in Europa. Es seien Vorbereitungen dafĂŒr getroffen worden, so Richterin Husch. DafĂŒr habe die Terrororganisation bereits vor lĂ€ngerer Zeit Waffendepots in Europa angelegt. Nach Überzeugung des Gerichts bediente sich die Hamas dabei Personen mit Aufenthaltsstatus, die «besonders linientreu und verlĂ€sslich» seien.

Laut Urteil waren die Angeklagten in unterschiedliche Beteiligung fĂŒr die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und DĂ€nemark zustĂ€ndig. Die MĂ€nner hĂ€tten dabei ein «extrem hohes konspiratives Vorgehen» an den Tag gelegt. 

Hinweis von Geheimdienst

Die Bundesanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz einen Hinweis erhalten zu einer «konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland». Daraufhin wurden verdeckte Ermittlungen aufgenommen. Diese fĂŒhrten zur Festnahme der vier nicht vorbestraften Beschuldigten im Dezember 2023 - einer von ihnen in den Niederlanden. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft. 

Das Bundeskriminalamt habe aussagekrĂ€ftige Ermittlungen angestellt, hieß es nun bei der UrteilsverkĂŒndung. Richterin Husch verwies unter anderem auf ausgewertete Geodaten, Kommunikation und Zeugenaussagen. In einem Depot in Bulgarien, das der Hauptangeklagte im FrĂŒhjahr 2019 angelegt haben soll, wurden mehrere Schusswaffen und Munition sichergestellt, darunter ein Sturmgewehr Kalaschnikow. 

Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen sich die vier MĂ€nner in wechselnder Besetzung von Berlin aus mehrfach im SĂŒdwesten Polens auf die Suche nach einem Depot gemacht haben. Die jeweils stundenlangen Aktionen mit Schaufel und Stöcken blieben erfolglos - und fanden ein abruptes Ende mit der Festnahme der MĂ€nner. Bis heute ist ungeklĂ€rt, ob es das Depot wirklich gab. Unklar ist auch, wie konkret AnschlagspĂ€ne gewesen sein könnten.

MĂ€nner bestreiten Hamas-Mitgliedschaft

Die Angeklagten bestreiten, Hamas-Mitglieder zu sein. Nach ihren Aussagen dienten die Fahrten ins Ausland privaten Zwecken. Der Hauptangeklagte rÀumte ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben - nach seiner Schilderung ging es allerdings um «privaten Waffenhandel». Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung. Teils habe es «hektische AktivitÀten» gegeben. 

«Parolen skandierender SargtrÀger»

Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei dem 43-JĂ€hrigen um ein langjĂ€hriges Hamas-Mitglied - mindestens seit 2009 - mit Kontakten zur FĂŒhrungsebene. Als einen Beleg dafĂŒr sieht das Gericht, dass er als «Parolen skandierender SargtrĂ€ger in vorderster Reihe an einer propagandistisch inszenierten Bestattung» eines hochrangigen Hamas-FĂŒhrers teilnahm. 

Gegen ihn verhĂ€ngte das Gericht die höchste Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Er wurde auch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und des Besitzes von Schusswaffen schuldig gesprochen. Die Mitangeklagten, bei denen das Gericht von einer kĂŒrzeren Hamas-Mitgliedschaft ausging, verurteilten die Richter zu fĂŒnf Jahren, zu vier Jahren und neun Monaten sowie zu viereinhalb Jahren. 

Urteil nicht rechtskrÀftig

Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig. Die Bundesanwaltschaft hatte von einem «Pilot-Verfahren» gesprochen und Haftstrafen zwischen fĂŒnf und sieben Jahren beantragt.

Drei Verteidiger hatten gefordert, ihre Mandanten freizusprechen. Der Anwalt des Hauptangeklagten hatte auf eine Strafe plĂ€diert, die nicht ĂŒber die Zeit hinausgeht, die sich sein Mandant bislang in Untersuchungshaft befindet. Nach frĂŒheren Äußerungen der Verteidiger ist davon auszugehen, dass sie Rechtsmittel einlegen und der Fall beim Bundesgerichtshof landet. 

 

Weitere VerdÀchtige in U-Haft 

In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere VerdĂ€chtige im Zusammenhang mit mutmaßlicher Waffenbeschaffung fĂŒr die Hamas festnehmen lassen. So wurden Anfang Oktober 2025 drei mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Berlin festgenommen. Bis Ende des Jahres folgte eine Festnahme in London, eine an der deutsch-tschechischen und eine an der deutsch-dĂ€nischen Grenze. Im Januar wurde zuletzt ein VerdĂ€chtiger am Berliner Flughafen bei der Einreise aus Beirut festgenommen.

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