Union, Erststimmenregelung

Union will Erststimmenregelung bei neuem Wahlrecht nicht hinnehmen

31.07.2024 - 15:46:46

Die Union hĂ€lt die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Korrekturen am bestehenden Bundestagswahlrecht fĂŒr unzureichend.

"Direkt gewÀhlte Abgeordnete gehören ins Parlament", sagte CSU-GeneralsekretÀr Martin Huber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Dieser Punkt ist aus Sicht der Partei unverhandelbar, sollten sie in der kommenden Legislaturperiode Teil der Bundesregierung sein. Wie die CSU sieht man es die Unionsfraktion des Bundestages.

"SelbstverstĂ€ndlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können", sagte deren Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Thorsten Frei (CDU), der Zeitung. "Alles andere wĂŒrde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefĂ€hrden." Das Bundesverfassungsgericht habe seiner Ansicht nach mit seinem jĂŒngsten Urteil zum Wahlrecht den Versuch der Ampel gestoppt, "politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten". Die CSU glaubt nicht, dass es ein gutes Jahr vor der Bundestagswahl eine realistische Aussicht gibt, eine umfassende Wahlrechtsreform ins Werk zu setzen, ĂŒber die sich Ampel und Union einig wĂ€ren. Hubers Blick richtet sich daher auf die nĂ€chste Legislaturperiode. FĂŒr die CSU sei "nach der nĂ€chsten Bundestagswahl klar: keine Koalition ohne neue Wahlrechtsreform". Das sei "Koalitionsbedingung". Auch in der Unionsfraktion in Berlin nimmt man nicht an, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer abermaligen Änderung am Wahlrecht kommt. Nach dem ab 1956 gĂŒltigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen, zunĂ€chst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefĂŒllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, zogen diese zusĂ€tzlich in den Bundestag ein. 2008 erklĂ€rte das Bundesverfassungsgericht dieses Wahlrecht fĂŒr ungĂŒltig, weil es dazu fĂŒhren konnte, dass Stimmen fĂŒr eine Partei diese Sitze kosten konnte. In einer Reform 2011 wurden daher zusĂ€tzlich Ausgleichsmandate eingefĂŒhrt: Sie sollten dafĂŒr sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies fĂŒhrte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020 fĂŒhrte zuletzt dazu, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren. Die Union schlug zur Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und Zweitstimme getrennt voneinander zu betrachten. Die HĂ€lfte der Sitze wĂŒrde damit proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die andere HĂ€lfte ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hĂ€tte bei den vergangenen Wahlen die Union zulasten der anderen Parteien gestĂ€rkt. Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestĂ€tigte Reform der Ampel sieht nun vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmĂ€ĂŸig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien.

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