Dobrindt: Bundespolizei hÀlt Grenzkontrollen lÀnger durch
21.05.2025 - 16:01:58Die Bundespolizei kann die verstĂ€rkten Grenzkontrollen nach Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) noch lĂ€nger stemmen. «Der BundespolizeiprĂ€sident hat heute noch mal bestĂ€tigt: Die Bundespolizei ist in der Lage, alles Notwendige zu tun, auch ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum, temporĂ€r, aber auch ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum», sagte der Minister bei einer Regierungsbefragung im Bundestag in Berlin.
Gewerkschaft der Polizei schlug Alarm
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte kĂŒrzlich erklĂ€rt, die verschĂ€rften Kontrollen seien nur noch einige Wochen durchzuhalten. Aktuell seien die Vorgaben nur zu schaffen, «weil DienstplĂ€ne umgestellt wurden, die Fortbildungen der Einheiten aktuell auf Eis liegen und derzeit der Abbau von Ăberstunden gestoppt ist», sagte der Vorsitzende der Bundespolizei in der GdP, Andreas RoĂkopf, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.Â
Dobrindt hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfĂŒgt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurĂŒckgewiesen werden können.
Dobrindt will nicht von Notlage sprechen
Zur rechtlichen Grundlage sagte Dobrindt im Bundestag: «Wir beziehen uns auf nationales Recht, Paragraf 18.2 Asylgesetz, in Verbindung mit Artikel 72 AEUV.» An der Stelle im deutschen Asylgesetz steht, dass einem AuslĂ€nder die Einreise zu verweigern ist, wenn es Anhaltspunkte dafĂŒr gibt, dass ein anderer Staat fĂŒr die DurchfĂŒhrung des Asylverfahrens zustĂ€ndig ist.
Nach europĂ€ischem Recht muss bei Einreisewilligen an der Grenze in einem kurzen Verfahren festgestellt werden, welcher europĂ€ische Staat fĂŒr das Asylverfahren zustĂ€ndig wĂ€re. Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen. Artikel 72 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union (AEUV) erlaubt Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist â eine sogenannte Notlagenklausel. Aus Sicht von Kritikern ist die Anwendung dieser Klausel in Deutschland derzeit nicht gedeckt.
Von einer Notlage wollte Dobrindt ausdrĂŒcklich nicht sprechen. «Eine nationale Notlage gibt es hier nicht, sondern letztlich die Anwendung von nationalem Recht, eingebettet in europĂ€isches Recht. Das ist das, was wir hier machen.» Um die Rechtsgrundlage hatte es kurz nach Antritt der schwarz-roten Regierung Verwirrung gegeben.


