Ministerin droht unfairen Vermietern mit BuĂgeld
11.07.2025 - 07:38:31"Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drĂ€ngenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur. Diese solle dann unter anderem VorschlĂ€ge fĂŒr eine BuĂgeldregelung machen, die sich auf VerstöĂe gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete fĂŒr vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings Ausnahmen fĂŒr Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und fĂŒr umfassend modernisierte Wohnungen.
Mieter kann ĂŒberhöhte Miete zurĂŒckfordern
Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstöĂt, die ĂŒberhöhte Miete von ihm zurĂŒckfordern kann. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befĂŒrchten", kritisierte Hubig. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend."
Wer Angst hat, widerspricht nicht
Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, "dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt". Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. "Wer Angst hat, sein Dach ĂŒber dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht." Deshalb mĂŒsse der Gesetzgeber hier tĂ€tig werden.
VorschlÀge sollen bis Ende 2026 vorliegen
Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre VorschlÀge spÀtestens bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und Wissenschaft, von den VerbÀnden der Mieter und Vermieter sowie vom Deutschen StÀdtetag angehören.
Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie die zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden könnte. Sie solle prĂŒfen, wie man der Regelung zum Mietwucher "Biss verleihen kann", sagte Hubig. Bisher gilt: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsĂ€tzlich oder leichtfertig fĂŒr die Vermietung von RĂ€umen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lĂ€sst oder annimmt." Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegt.
Die Bundesjustizministerin hatte bereits angekĂŒndigt, sie wolle nach der VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln fĂŒr IndexmietvertrĂ€ge, KurzzeitmietvertrĂ€ge und möbliertes Wohnen Ă€ndern. "Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell ĂŒberlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen", sagt Hubig. KurzzeitmietvertrĂ€ge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben.
Gewaltopfer sollen aus Mietvertrag aussteigen können
Und noch ein Vorhaben, das Vermieter betrifft, treibt die SPD-Politikerin derzeit um. Sie will Frauen, die von hÀuslicher Gewalt betroffen sind, helfen, damit diese leichter aus einer gemeinsam mit dem TÀter angemieteten Wohnung ausziehen können. Bisher ist es in solchen FÀllen oft nur schwer möglich, sich ohne Mitwirkung des gewalttÀtigen Partners aus dem Mietvertrag zu lösen.
Bundesrat berĂ€t ĂŒber VerlĂ€ngerung
Mit der Mietpreisbremse beschĂ€ftigt sich an diesem Freitag der Bundesrat. Ihre VerlĂ€ngerung um vier Jahre ist nicht umstritten. Die GrĂŒnen hatten in der Zeit der Ampel-Koalition fĂŒr eine weitreichendere Regelung plĂ€diert.

