Diskriminierung, Deutschland

Ataman verteidigt Gleichbehandlungsplan

21.07.2023 - 00:29:55

Die VorschlĂ€ge der unabhĂ€ngigen Antidiskriminierungsbeauftragten stoßen auf Kritik. Ferda Ataman verteidigt ihre PlĂ€ne und warnt vor Verharmlosung.

Die unabhÀngige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat ihre VorschlÀge zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen Kritik aus der FDP verteidigt.

«Es gibt in Deutschland leider eine lange Tradition, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen als Spinner darzustellen, die sich das nur einbilden», sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Wer so redet, verharmlost Diskriminierung, die fĂŒr viele Menschen existenzielle Folgen haben kann», fĂŒgte sie hinzu.

Kritik an den VorschlÀgen

Ataman, die UnabhĂ€ngige Bundesbeauftragte fĂŒr Antidiskriminierung, hatte am Dienstag ein Grundlagenpapier zur Reform AGG vorgestellt. Ein Gesetzentwurf dazu mĂŒsste jedoch aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kommen.

Ataman will etwa den Nachweis von Diskriminierung erleichtern. In ihrem Papier heißt es dazu: «Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt dass die ĂŒberwiegende Wahrscheinlichkeit genĂŒgt.»

Buschmanns Parteikollegin Katrin Helling-Plahr hatte die VorschlÀge kritisiert. «Das Papier von Frau Ataman ist gesellschaftlicher Sprengstoff und sÀt Verunsicherung allerorten», sagte die FDP-Rechtsexpertin der «Bild».

Forderung nach «mehr Sachlichkeit bei der Diskussion»

Ataman rief im RND zu «mehr Sachlichkeit bei der Diskussion» auf. Anders als behauptet, enthalte ihr Vorschlag keine Umkehr der Beweislast: «Es bleibt weiterhin dabei, dass eine betroffene Person Tatsachen vorlegen und ein Gericht entscheiden muss, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat. Ins Blaue hinein kann also niemand behaupten, diskriminiert worden zu sein und erfolgreich klagen», betonte sie.

«Es geht in meiner Forderung lediglich um eine Klarstellung der gĂŒltigen Rechtslage, dass eine Beweislasterleichterung möglich ist - zum Beispiel durch eidesstattliche Versicherungen, Testing-Verfahren oder Statistiken.» Eine solche «Glaubhaftmachung» entspreche europĂ€ischem Recht und stehe seit 2006 in der GesetzesbegrĂŒndung zum AGG.

@ dpa.de