Bundesbank: AbschlĂ€ge bei FrĂŒhrente zu niedrig
17.06.2025 - 12:08:26Die Bundesbank hĂ€lt die PlĂ€ne der Bundesregierung fĂŒr eine «Aktivrente» fĂŒr wenig durchschlagkrĂ€ftig. FĂŒr lĂ€ngere Erwerbsleben sei es «umso bedeutsamer, das gesetzliche Rentenalter (fĂŒr die Zeit nach 2031) und die Altersgrenze fĂŒr den frĂŒhestmöglichen Rentenzugang an die Lebenserwartung zu koppeln und die vorgezogene abschlagsfreie Rente zu beenden», schreibt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht Juni.
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verstÀndigt, dass BeschÀftigte nach 45 Berufsjahren wie bisher vorzeitig in Rente gehen können und das Rentenalter 67 nicht weiter erhöht wird. Zugleich will die Koalition erreichen, dass Àltere Menschen möglichst lange berufstÀtig bleiben. Eine «Aktivrente» soll helfen: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Die Bundesbank argumentiert jedoch, finanzielle Motive seien Umfragen zufolge untergeordnet bei der Frage, warum Menschen im höheren Alter noch erwerbstĂ€tig sind. Im Vordergrund stĂŒnden eher SpaĂ an der Arbeit oder soziale Aspekte. «Insoweit ist bei einer finanziellen VergĂŒnstigung eher mit Mitnahmeeffekten zu rechnen», schreiben die Volkswirte der Bundesbank. HeiĂt: Diejenigen, die ohnehin lĂ€nger arbeiten wollen, nehmen die VergĂŒnstigungen mit, das Rentensystem insgesamt wird aber nicht entlastet.
Bundesbank: AbschlÀge bei vorzeitigem Rentenbeginn zu niedrig
Die Bundesbank hĂ€lt zudem die derzeitigen AbschlĂ€ge bei vorzeitigem Rentenbeginn fĂŒr zu niedrig und plĂ€diert fĂŒr eine Neuberechnung. Die AbschlĂ€ge von 0,3?Prozent pro Monat machten «einen vorgezogenen Rentenzugang fĂŒr Versicherte attraktiver» und verursachten «finanzielle Lasten» fĂŒr die gesetzliche Rentenversicherung.Â
Zugleich seien die ZuschlĂ€ge von 0,5 Prozent pro Monat fĂŒr diejenigen, die ihre Rente erst mit VerspĂ€tung antreten, auf Basis der angestellten Berechnungen «derzeit eher zu hoch». GemÀà geltender Rechtslage sind AbschlĂ€ge wie ZuschlĂ€ge unabhĂ€ngig vom genauen Zeitpunkt des Rentenbeginns.
Vorschlag fĂŒr gestaffelte AbschlĂ€ge
«Viel spricht dafĂŒr, Ab- und ZuschlĂ€ge nach dem Abstand zum gesetzlichen Rentenalter zu staffeln, um sie neutral auszugestalten», argumentiert die Bundesbank. «Feste ProzentsĂ€tze sind zwar einfacher zu kommunizieren. Allerdings berĂŒcksichtigen sie damit den Einfluss des Rentenzugangszeitpunkts nicht systematisch.»
Folgerichtiger wĂ€re aus Sicht der Bundesbank, die monatsbezogenen Ab- und ZuschlĂ€ge nach dem Abstand des tatsĂ€chlichen Rentenzugangs zum gesetzlichen Rentenalter zu staffeln. Beispielsweise lĂ€ge fĂŒr eine Person des Jahrgangs 1964 der Abschlag im Alter zwischen 63 Jahren und 64 Jahren bei 0,37?Prozent pro Monat. Bei einem Rentenzugang zwischen dem 66. und 67. Lebensjahr wĂ€re ein Abschlag pro Monat von 0,42?Prozent zu tragen.Â
Zudem plĂ€diert die Bundesbank dafĂŒr, die Ab- und ZuschlĂ€ge regelmĂ€Ăig zu ĂŒberprĂŒfen und «fĂŒr rentennahe JahrgĂ€nge bedarfsweise anzupassen». Dies könnte zum Beispiel alle fĂŒnf Jahre oder bei Vorliegen neuer Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes erfolgen.





