Ampel-Politiker, Staatsleistungen

Ampel-Politiker wollen Staatsleistungen an Kirchen beenden

22.08.2024 - 19:44:55

Die zustÀndigen Fachpolitiker der Ampel wollen noch im Herbst einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorlegen, obwohl die BundeslÀnder das Projekt einhellig ablehnen.

Der Gesetzentwurf soll so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss, berichtet die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe). "Ich bin klar dagegen, das GrundsÀtzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten", sagte der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, der Zeitung. Damit das Gesetz nicht die Zustimmung der LÀnderkammer benötigt, sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben.

"Es wird sicher kein Text, der LĂ€ndern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird", sagte Castellucci. In den LĂ€ndern wird das geplante Vorgehen des Bundes kritisch gesehen. FĂŒr eine Ablösung, so argumentieren die LĂ€nder, fehle gegenwĂ€rtig jedweder Spielraum im Haushalt. Rainer Robra, der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, warnte die Ampel vor einem Alleingang. "Es wĂ€re dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen", sagte der CDU-Politiker der FAZ. Die LĂ€nder verweisen darauf, dass sie und nicht der Bund es sind, die jĂ€hrlich mehr als 600 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen als Kompensation fĂŒr Enteignungen in der Vergangenheit zahlen. Aus der CDU kommt derweil ein neuer Vorschlag. GĂŒnter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, möchte nicht die Staatsleistungen streichen, sondern den Passus ĂŒber deren Ablösung im Grundgesetz. "Das Staat-Kirche-VerhĂ€ltnis hat sich seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt", sagte Krings der Zeitung. Daher stelle sich die Frage, ob der Verfassungsauftrag sich nicht als solcher ĂŒberlebt habe und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden könne.

@ dts-nachrichtenagentur.de