Digitale Gewalt, Deepfakes

Digitale Gewalt: Bundesregierung beschließt Gesetz gegen Deepfakes

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 12:04 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Das Kabinett will Strafbarkeitslücken bei sexualisierten Deepfakes, digitalem Voyeurismus und Vergewaltigungsvideos schließen. Geplant sind außerdem schärfere Regeln gegen Identitätsmissbrauch, GPS-Überwachung und anonyme Täter.

Bundesregierung beschließt Gesetz gegen digitale Gewalt
Menschen mit Smartphone in der Hand (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung hat ein Gesetz gegen digitale Gewalt beschlossen. Der Gesetzentwurf soll das Strafrecht bei sexualisierten Deepfakes, digitalem Voyeurismus und Vergewaltigungsvideos erweitern.

Neue Straftatbestände für digitale Gewalt

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll künftig unter anderem das unbefugte Herstellen oder Verbreiten sexualisierter Deepfakes strafbar sein. Auch der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sollen unter Strafe gestellt werden.

Der Entwurf sieht darüber hinaus neue Strafvorschriften für das Verbreiten ansehensschädigender Deepfakes, Identitätsmissbrauch und die digitale Überwachung mit GPS-Trackern vor. Damit sollen weitere Formen digitaler Gewalt ausdrücklich im Strafrecht erfasst werden.

Plattformen sollen stärker mitwirken

Betroffene sollen einfacher gegen Täter vorgehen können. Dafür sollen Online-Plattformen und Messengerdienste stärker in die Pflicht genommen werden.

Ein neues Auskunftsverfahren soll helfen, die Identität von Tätern aufzudecken. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete digitale Gewalt als „Flächenbrand“ und sprach von einem „wichtigen und notwendigen Umdenken“.

Digitale Gewalt verbindet klassische Straftaten mit der Geschwindigkeit und Reichweite internetbasierter Kommunikation. Bildbasierte sexualisierte Gewalt kann sich vervielfältigen, bevor Betroffene reagieren können; bei manipulierten Aufnahmen kommt hinzu, dass auch die bloße Behauptung ihrer Echtheit erheblichen sozialen und beruflichen Schaden verursachen kann.

Neue Strafnormen für digitale Tatmuster

Der Beschluss bündelt mehrere Tatbestände, die bislang nur teilweise oder über andere Vorschriften erfasst werden konnten. Dazu gehören sexualisierte Deepfakes, digitaler Voyeurismus, Vergewaltigungsvideos, ansehensschädigende Fälschungen, Identitätsmissbrauch und der Einsatz von GPS-Trackern zur Überwachung. Die geplante Ausweitung des Strafrechts soll damit nicht nur die Herstellung und Verbreitung, sondern in bestimmten Fällen auch den Besitz entsprechender Inhalte erfassen.

Besondere praktische Bedeutung hat der geplante Auskunftsweg. Betroffene sollen die Identität anonymer Täter leichter aufklären lassen können, während Plattformen und Messengerdienste stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden. Für die Durchsetzung wird entscheidend sein, wie schnell Inhalte gelöscht, Daten gesichert und Zuständigkeiten zwischen Strafverfolgung, Plattformen und Betroffenen geklärt werden.

Bedeutung für Betroffene und Plattformen

Der Vorstoß steht zugleich im Spannungsfeld zwischen effektivem Opferschutz, Beweissicherung und dem Schutz persönlicher Daten. Die angekündigten Regeln können den Zugang zu rechtlicher Hilfe verbessern, ersetzen aber keine schnellen Meldewege, technische Schutzmaßnahmen und ausreichende Ermittlungsressourcen. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt zudem das weitere Gesetzgebungsverfahren, in dem Reichweite, Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit der neuen Befugnisse konkretisiert werden.

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