MĂ€nnergewaltschutz nicht vergessen: BundeslĂ€nder mĂŒssen EU-Vorgaben umsetzen
26.06.2025 - 11:02:50"Im Jahr 2023 wurden bundesweit ĂŒber 52.662 MĂ€nner ab 21 Jahren Opfer von hĂ€uslicher Gewalt. Gleichzeitig gibt es in ganz Deutschland nur 15 Schutzwohnungen mit 49 PlĂ€tzen fĂŒr MĂ€nner und ihre Kinder", sagt Enrico Damme, geschĂ€ftsfĂŒhrender Fachreferent bei der BFKM. "Die Zahlen sind alarmierend, und die Nachfrage nach SchutzplĂ€tzen und Beratung auch fĂŒr MĂ€nner steigt stetig. Immer wieder mĂŒssen MĂ€nner auf Grund von KapazitĂ€tsgrĂŒnden abgewiesen werden. Die LĂ€nder mĂŒssen ihrer Verantwortung nachkommen und bestehende Schutzprojekte in die Regelförderung ĂŒberfĂŒhren sowie neue Angebote schaffen.", so Damme.
Das Gewalthilfegesetz der Bundesregierung sieht bislang nur SchutzansprĂŒche fĂŒr Frauen und deren Kinder vor - nicht jedoch fĂŒr Kinder von MĂ€nnern, die von hĂ€uslicher Gewalt betroffen sind. Jana Peters, Fachreferentin bei der BFKM, kritisiert: "Es ist völlig unverstĂ€ndlich, dass Kinder, die mit ihrem von Gewalt betroffenen Vater Schutz suchen, durch das Gesetz keinen Anspruch auf einen Schutzplatz und Hilfe haben. Kinder brauchen Schutz - ganz unabhĂ€ngig davon, ob sie mit ihrer Mutter oder ihrem Vater fliehen mĂŒssen. Diese gesetzliche LĂŒcke ist nicht nur lebensfremd, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch."
Im ursprĂŒnglichen Gesetzentwurf des Gewalthilfegesetzes war der Schutz auch fĂŒr MĂ€nner und ihre Kinder vorgesehen. In der in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Fassung des Gesetzes wird lediglich Frauen und ihren Kindern Schutz bei hĂ€uslicher Gewalt zugesichert, nicht aber MĂ€nnern, ihren Kindern und allen weiteren Personen. Clemens Göhler, Fachreferent fĂŒr Grundsatzfragen bei der BFKM findet: "Eine solche geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bedarf verfassungsrechtlich einer besonders engen Rechtfertigung. Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit dem Gesetz das legitime Ziel, strukturelle Benachteiligungen von Frauen auszugleichen, doch es stellt sich die Frage, ob dies nicht auch mit milderen Mitteln - etwa durch einen geschlechtsneutralen Anwendungsbereich - erreichbar wĂ€re."
Die BFKM fordert die BundeslÀnder auf, bestehende MÀnnerschutzprojekte dauerhaft abzusichern, neue Beratungs- und Schutzangebote aufzubauen und Betroffene unabhÀngig von ihrem Geschlecht in Bedarfsanalysen, Berichte und Förderrichtlinien einzubeziehen. Damit könnten die LÀnder nicht nur verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Gewaltschutz leisten.
Zur aktuellen Situation in den 16 BundeslÀndern im Bereich MÀnnergewaltschutz und zu unserem Positionspapier, können Sie sich auf unserer Homepage informieren.
Wir als Bundesfach- und Koordinierungsstelle MĂ€nnergewaltschutz (BFKM) werden seit 2019 vom BMBFSFJ gefördert, um mĂ€nnlichen Betroffenen von hĂ€uslicher Gewalt eine Stimme zu geben. Als Schnittstelle zwischen Fachleuten, sozialen TrĂ€gern, Politik und Verwaltung bĂŒndeln wir Fachwissen und beraten alle relevanten Akteure zum Themenfeld. Wir sensibilisieren die Ăffentlichkeit fĂŒr dieses Thema, bilden Fachpersonal fort und richten bundesweit Fachveranstaltungen aus. Wir erheben und verbreiten zudem jĂ€hrlich Daten zu den Anfragenden und Nutzern der vorhandenen MĂ€nnerschutzeinrichtungen.
Sie wollen mehr ĂŒber uns erfahren?
https://www.ohne-gewalt-leben.de/
https://www.maennergewaltschutz.de/
Kontakt fĂŒr RĂŒckfragen:
Bundesfach- und Koordinierungsstelle MĂ€nnergewaltschutz
Pressekontakt: Dr. Annalena Schmidt, Fachreferentin Presse- und Ăffentlichkeitsarbeit
E-Mail: [email protected]
Telefon: 01735359215
Original-Content von: LAG Jungen- und MĂ€nnerarbeit Sachsen e.V. - Bundesfach- und Koordinierungsstelle MĂ€nnergewaltschutz ĂŒbermittelt durch news aktuell


