Gericht, Impfschadenklage

Erneut weist ein Gericht eine Impfschadenklage ab

06.12.2023 - 13:35:16

Ein 58-JĂ€hriger behauptet, seine Corona-Impfung sei Grund fĂŒr die massive Verschlechterung der Sehkraft auf einem Auge. Doch seine Klage scheitert.

Das Landgericht Rottweil hat eine Klage wegen eines mutmaßlichen Schadens durch eine Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann. Er wirft dem Impfstoff-Hersteller Biontech vor, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollstĂ€ndig erblindet zu sein. Der Mann verlangt vom Mainzer Unternehmen 150.000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass ihm sĂ€mtliche weiteren SchĂ€den zu ersetzen sind. Der KlĂ€ger kann gegen das Urteil vom Mittwoch innerhalb eines Monats Berufung einlegen, wie das Landgericht mitteilte.

KlĂ€geranwalt Joachim CĂ€sar-Preller kĂŒndigte an, Berufung einlegen zu wollen. «Es ist ein großer Fehler, dass der Richter nicht in die Beweisaufnahme gegangen ist», sagte CĂ€sar-Preller.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. In einigen FĂ€llen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen. Einige Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Ein Impfstoffhersteller haftet laut Gericht fĂŒr schĂ€dliche Nebenwirkungen nur dann, wenn diese insgesamt den Nutzen des Medikaments ĂŒbersteigen. Die zweite Voraussetzung fĂŒr eine Haftung wĂ€re, wenn beispielsweise in der Packungsbeilage des Medikaments nicht ausreichend auf die schĂ€dlichen Folgen hingewiesen wurde. Die Zweite Zivilkammer sah beide Voraussetzungen als nicht gegeben an.

Zuletzt hatte das Landgericht DĂŒsseldorf Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller wegen mutmaßlicher SchĂ€den durch Corona-Impfungen als unbegrĂŒndet abgewiesen. Gegen den Mainzer Impfstoffproduzenten Biontech hatten zwei Frauen und ein Mann geklagt. Auch das Landgericht Mainz hatte die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.

Haftungsregeln wie fĂŒr andere Arzneimittel

FĂŒr Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie fĂŒr andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wichtig ist: Ist der Schaden ursĂ€chlich auf die Impfung zurĂŒckzufĂŒhren? Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung ĂŒber die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen - außer in besonderen FĂ€llen - die jeweiligen Mitgliedstaaten die EntschĂ€digungen sowie die Prozesskosten des Herstellers ĂŒbernehmen.

Und es gibt anerkannte ImpfschĂ€den. Als seltene und sehr seltene werden etwa die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis, die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel, eine GesichtslĂ€hmung, eine MuskelschwĂ€che namens Guillain-BarrĂ©-Syndrom und der Hörschaden Tinnitus anerkannt. «Schwerwiegende Nebenwirkungen» sind laut dem Arzneimittelgesetz Impffolgen, «die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationĂ€re Behandlung oder VerlĂ€ngerung einer stationĂ€ren Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, InvaliditĂ€t, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern fĂŒhren».

Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt bis Ende MĂ€rz 340 282 Meldungen zu VerdachtsfĂ€llen von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen nach Covid-19-Impfstoffen. Davon waren 1949 FĂ€lle ohne Angabe, welcher Impfstoff verwendet wurde. In 56 432 FĂ€llen wurde der Verdacht einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung gemeldet, davon 946 ohne Angabe zum Impfstoff. Ob sich der Verdacht spĂ€ter erhĂ€rtet, geht aus dieser Statistik nicht hervor. Gleichzeitig wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts in Deutschland 192.208.062 Covid-19-Impfungen verabreicht. Die Melderate fĂŒr alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe betrug 1,77 Meldungen auf 1000 Impfdosen.

Neben Zivilverfahren vor Gerichten gibt es fĂŒr Betroffene auch einen anderen Weg, auf EntschĂ€digung zu hoffen. So der ĂŒber das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Amt. Dabei geht es um Versorgungsleistungen, nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Zur Versorgung zĂ€hlen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung. Tausende Meldungen auf Versorgungsleistungen wegen Corona-ImpfschĂ€den gingen bisher bundesweit ein. Bei einigen Hundert Menschen wurden VersorgungsansprĂŒche bewilligt.

@ dpa.de