Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt
16.06.2025 - 11:50:56Wegen tödlicher Folter und Kriegsverbrechen in seiner syrischen Heimat ist ein Arzt in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschlieĂt.Â
Verurteilt wurde der Angeklagte, weil er nach Ăberzeugung des Gerichts zwei Menschen getötet und neun Menschen schwer verletzt hat. Begangen wurden die Taten in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien. FĂŒr den heute 40-jĂ€hrigen Angeklagten wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verhĂ€ngt.Â
Der Vorsitzende Richter Christoph Koller schilderte in der UrteilsbegrĂŒndung die Taten des Angeklagten Alaa M. im MilitĂ€rkrankenhaus in der Stadt Homs. Dort habe er zu einer Gruppe Ărzte gehört, die als die «Beseitigungsgruppe» bekannt gewesen sei. Opfer waren inhaftierte Zivilisten, die der Opposition gegen den damaligen Machthaber Baschar al-Assad zugerechnet wurden.Â
Der Arzt habe sadistische Neigungen und diese bei der Folter ausgelebt. «Der Angeklagte genoss es vor allem, ihm minderwertig und unterlegen erscheinenden Menschen körperliche Schmerzen zu bereiten», sagte Koller.Â
Opfer schilderten Folter
Der Prozess dauerte knapp dreieinhalb Jahre. Opfer hatten in den Verhandlungen schwerste Misshandlungen geschildert, unter anderem wurde von SchlĂ€gen, Tritten und dem AnzĂŒnden von Wunden und Körperteilen berichtet.Â
Koller betonte, ohne die Bereitschaft und den Mut von Zeugen hĂ€tte der Tatverhalt nicht aufgeklĂ€rt werden können. Das Assad-Regime habe bis zu seinem Sturz versucht, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Trotz Bedrohungen hĂ€tten die Zeugen in öffentlicher Hauptverhandlung von den Geschehnissen berichtet. Die sei sehr bewegend gewesen.Â
Alaa M. lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als OrthopĂ€de gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen - Opfer hatten ihn in einer TV-Dokumentation ĂŒber die syrische Stadt Homs wiedererkannt. Seitdem saĂ er in Untersuchungshaft.Â
Prozess nach dem Weltrechtsprinzip
Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von AuslÀndern in anderen Staaten zu verfolgen.
Die Bundesanwaltschaft hatte fĂŒr den Mann in ihrem PlĂ€doyer lebenslange Haft mit anschlieĂender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine AnwĂ€lte forderten unter anderem fĂŒr den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tĂ€tig gewesen. Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig, er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.





