Wehrdienstsenat, Ehebruch

Wehrdienstsenat: Ehebruch innerhalb der Truppe hat Folgen

13.06.2025 - 11:09:18

Ein Soldat hat ein VerhĂ€ltnis mit der Ehefrau eines Kameraden. Weil dies die militĂ€rische Gemeinschaft massiv belasten kann, gab es disziplinarische Maßnahmen. Zurecht wie der Wehrdienstsenat befand.

Ehebruch innerhalb der Bundeswehr kann disziplinarrechtlich geahndet werden. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des 2. Wehrdienstsenates am Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom Januar hervor. Im konkreten Fall hatte ein Hauptfeldwebel ein VerhÀltnis mit der Ehefrau eines Mannschaftssoldaten desselben Bataillons. Dieser war zuvor aus der gemeinsamen Wohnung aus vorlÀufiger Trennungsabsicht ausgezogen.

Das Truppendienstgericht hatte gegen den Hauptfeldwebel wegen Verletzung seiner Kameradschaftspflicht ein Beförderungsverbot mit KĂŒrzung der BezĂŒge ausgesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die zu Gunsten des Soldaten eingelegte Berufung der Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft ĂŒberwiegend zurĂŒck. Der Wehrdienstsenat bewertete den Fall etwas milder und verhĂ€ngte eine mehrmonatige KĂŒrzung der DienstbezĂŒge.

Ehebruch stört Zusammenhalt der Soldaten

Die VerhĂ€ngung der Disziplinarmaßnahme sei gerechtfertigt, weil die Beteiligung am Ehebruch eine Missachtung eines Kameradenrechts sei und regelmĂ€ĂŸig negative Auswirkungen auf den Dienstbetrieb habe, begrĂŒndeten die Richter die Entscheidung. «Kaum ein anderes Verhalten zum Nachteil eines Kameraden ist stĂ€rker geeignet, Spannungen, Unruhe und Misstrauen nicht nur zwischen den Beteiligten, sondern in der Truppe allgemein auszulösen und damit den Zusammenhalt der Soldaten untereinander zu stören.»

Eine Milderung der Maßnahme war im vorliegenden Fall nicht deswegen veranlasst, weil der Ehebruch erst nach der rĂ€umlichen Trennung der Ehegatten stattfand, betonten die Richter. Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft erlischt demnach erst, wenn die Ehe gescheitert ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem angeschuldigten Hauptfeldwebel jedoch zugutegehalten, dass er sich diesbezĂŒglich in einem Irrtum befand und er konstant gute dienstliche Leistungen erbrachte.

@ dpa.de