Produktion/Absatz, Wettbewerb

Bayern: Verein klagt gegen WindrÀder in der NÀhe von DenkmÀlern

22.11.2023 - 17:02:39 | dpa.de

Eine bayerische GesetzesĂ€nderung, die den Bau von WindrĂ€dern in der NĂ€he von DenkmĂ€lern erleichtert, muss vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof ĂŒberprĂŒft werden.

Der Verein fĂŒr Landschaftspflege, Artenschutz & BiodiversitĂ€t hat Klage gegen die Neuregelung erhoben, die im Juli in Kraft getreten ist. Gleichzeitig sei beantragt worden, die Änderungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vorlĂ€ufig außer Vollzug zu setzen. "Dadurch soll verhindert werden, dass Behörden und PlanungsverbĂ€nde einseitig Fakten zulasten des Denkmal- und Kulturlandschaftsschutzes schaffen", teilte der Verein am Mittwoch mit. Das Gericht bestĂ€tigte den Eingang einer Klage zu dem Komplex.

WindrĂ€der im direkten Umfeld von DenkmĂ€lern sind seit Juli in Bayern kein Tabu mehr. Der Bau von Windkraftanlagen ist inzwischen nur noch bei "besonders landschaftsprĂ€genden" DenkmĂ€lern erlaubnispflichtig - darunter fallen etwa das Schloss Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim. Die Liste der besonders schĂŒtzenswerten Bauten umfasst rund 100 Schlösser, Kirchen und Monumente.

Bis zur GesetzesĂ€nderung seien rund 1600 DenkmĂ€ler in Bayern als "landschaftsprĂ€gend" angesehen worden, teilten die KlĂ€ger mit. DarĂŒber hinaus seien im Einzelfall auch nicht landschaftsprĂ€gende DenkmĂ€ler vor "erheblichen optischen BeeintrĂ€chtigungen" geschĂŒtzt worden. Im Umkreis einiger bedeutender KulturdenkmĂ€ler dĂŒrften seit der GesetzesĂ€nderung aber nun Windkraftanlagen errichtet werden.

Die KlĂ€ger rĂŒgen nach eigenen Angaben, neben weiteren RechtsverstĂ¶ĂŸen, eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts. Wegen der GesetzesĂ€nderung sei den meisten DenkmaleigentĂŒmern die Möglichkeit genommen worden, sich gegen BeeintrĂ€chtigungen ihres Denkmals durch WindrĂ€der zur Wehr zu setzen - "auch zum Schaden der durch eine große Vielfalt von DenkmĂ€lern geprĂ€gten Kulturlandschaften in Bayern".

Kunstminister Markus Blume (CSU) hatte nach dem Landtagsbeschluss dagegen betont: "Denkmalschutz ist Klimaschutz. Mit dem neuen Gesetz öffnen wir die Denkmalpflege fĂŒr die Nutzung regenerativer Energien und zeigen neue Perspektiven fĂŒr unsere DenkmĂ€ler auf." Der erleichterte Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich sei "fachlich vertrĂ€glich und verantwortbar", argumentierte Blume damals.

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