SPD-FĂŒhrung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulĂ€ssig
01.07.2024 - 12:28:51 | dpa.de
Die SPD-FĂŒhrung hĂ€lt das von einer linken Parteigruppierung angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 fĂŒr unzulĂ€ssig. «Die PrĂŒfung nach dem Statut der SPD hat ergeben, dass ein Mitgliederbegehren, das die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auffordern soll, einem Haushaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen, juristisch nicht zulĂ€ssig ist», hieĂ es am Montag nach einer Sitzung des ParteiprĂ€sidiums. «Die Haushaltsgesetzgebung liegt ausschlieĂlich beim Deutschen Bundestag und den freigewĂ€hlten Abgeordneten und kann folglich nicht in einem Mitgliederbegehren verhandelt werden.»
Die linke Parteigruppierung «Forum DL21» hatte Mitte Juni beim Parteivorstand ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden Verhandlungen fĂŒr den Bundeshaushalt 2025 gegen KĂŒrzungen unter anderem im Sozialbereich wendet. FĂŒr die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit legt das Papier fest: «Die Ressort-AnsĂ€tze der betroffenen Ministerien dĂŒrfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekĂŒrzt werden. Stattdessen brauchen wir AufwĂŒchse in diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten Klimaschutz.»Â
Warnung vor Sparhaushalt
Zur BegrĂŒndung heiĂt es unter dem Titel «Unsere Demokratie nicht wegkĂŒrzen, in unsere Zukunft investieren!»: «Ein Sparhaushalt wĂŒrde eine Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten.» Das Papier schlieĂt mit dem Appell: «Die Partei ruft die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, einem Bundeshaushalt nur unter diesen MaĂgaben zuzustimmen.»
Die Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen, hatten das Mitgliederbegehren unterstĂŒtzt. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der ParteifĂŒhrung juristisch vorzugehen.Â
FĂŒr die Einleitung eines Mitgliederbegehrens bedarf es der UnterstĂŒtzung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von mindestens drei BundeslĂ€ndern. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder, die innerhalb eines Monats online ihre UnterstĂŒtzung erklĂ€ren mĂŒssten. Schon zu diesem ersten Schritt kommt es nach der Entscheidung der ParteifĂŒhrung nun zunĂ€chst nicht.
In einem zweiten Schritt mĂŒssen bei einem Begehren innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, also rund 76.000. Der Parteivorstand muss dann erklĂ€ren, ob er dem stattgibt - anderenfalls kommt es zu einem Mitgliederentscheid.
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