Verfahren, Volksverhetzung

Kein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Abbas

11.12.2023 - 14:14:22

Eine Pressekonferenz von PalĂ€stinenserprĂ€sident Abbas und Bundeskanzler Scholz sorgte 2022 fĂŒr Empörung. Scholz traf Kritik, weil er nicht sofort auf die Relativierung des Holocaust reagierte.

Der Holocaust-Vorwurf von PalĂ€stinenserprĂ€sident Mahmud Abbas gegen Israel bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat zunĂ€chst keine strafrechtlichen Konsequenzen. Es werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mit. Zwar habe Abbas nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, hieß es. Er genieße aber ImmunitĂ€t, so dass ein Prozesshindernis bestehe.

Mit dieser EinschĂ€tzung bestĂ€tigte die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eine Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft im Ergebnis. Anders als die untergeordnete Behörde sieht die Generalstaatsanwaltschaft aber den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht. Die Äußerungen von Abbas stellten einen den Holocaust verharmlosenden Vergleich dar und seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, teilte ein Behördensprecher mit.

Abbas hatte im August 2022 auf Einladung der Bundesregierung Deutschland besucht. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Scholz im Kanzleramt hatte er Israel vielfachen «Holocaust» an den PalĂ€stinensern vorgeworfen und damit Empörung ausgelöst. «Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palĂ€stinensischen Orten begangen», sagte Abbas und fĂŒgte hinzu: «50 Massaker, 50 Holocausts.»

Scholz: «Empörende Entgleisung»

Scholz bezeichnete die Aussagen spĂ€ter als eine «empörende Entgleisung». Der Bundeskanzler war selbst in die Kritik geraten, weil er in der Pressekonferenz nichts erwidert hatte. Der SPD-Politiker verfolgte die Äußerungen damals sichtlich verĂ€rgert mit versteinerter Miene und machte auch Anstalten, zu reagieren. Sein Sprecher Steffen Hebestreit erklĂ€rte die Pressekonferenz aber unmittelbar nach der Antwort Abbas' fĂŒr beendet.

Wegen der Äußerungen von Abbas wurden nach Behördenangaben bei der Berliner Polizei und bei der Generalstaatsanwaltschaft zwei Strafanzeigen erstattet. DafĂŒr zustĂ€ndig sei die Staatsanwaltschaft gewesen. Diese haben das Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt, weil sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als verwirklicht ansah, hieß es.

Dagegen legten die Anzeigenerstatter Beschwerde ein. Diese seien zumindest bezĂŒglich der strafrechtlichen Einordnung der Äußerungen erfolgreich gewesen, so die Generalstaatsanwaltschaft. «Der von Abbas angestellte Vergleich entbehrt offenkundig einer objektiven Tatsachengrundlage, denn die Situation der palĂ€stinensischen Bevölkerung seit der GrĂŒndung des Staates Israel ist nicht ansatzweise mit der Lage der jĂŒdischen Bevölkerung Europas unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vergleichbar und bagatellisiert sowohl die QuantitĂ€t als auch die QualitĂ€t der damals begangenen GrĂ€ueltaten», so die Behörde.

Völkerrechtliche ImmunitÀt

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft liege jedoch fĂŒr Abbas die Voraussetzung fĂŒr eine ImmunitĂ€t vor - obwohl die Bundesrepublik Deutschland die palĂ€stinensischen Autonomiegebiete bislang nicht als Staat anerkennt. Aus Sicht der Behörde sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes gleichwohl anzuwenden.

Ein Sprecher des AuswĂ€rtigen Amts hatte bereits nach dem Vorfall im August 2022 die EinschĂ€tzung geĂ€ußert, fĂŒr Abbas gelte die völkerrechtliche ImmunitĂ€t, weil er in seiner Funktion als ReprĂ€sentant der PalĂ€stinensischen Autonomiebehörde gehandelt habe.

Unter Juristen gibt es dazu aber unterschiedliche Auffassungen. Laut Generalstaatsanwaltschaft können die beiden Anzeigeerstatter die bisherige EinschĂ€tzung durch ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren vom Berliner Kammergericht ĂŒberprĂŒfen lassen.

@ dpa.de