Prozess, Hisbollah-Mitglieder

Erster Prozess gegen mutmaßliche Hisbollah-Mitglieder

16.02.2024 - 16:48:01

Einige ihrer schlimmsten AnschlĂ€ge verĂŒbte die libanesische Hisbollah vor ĂŒber 40 Jahren. Jetzt stehen in Deutschland erstmals zwei MĂ€nner wegen Mitgliedschaft in einer Terror-Vereinigung vor Gericht.

Erstmals in Deutschland hat ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah begonnen. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg warf ein Vertreter der Bundesanwaltschaft den in Niedersachsen festgenommenen Angeklagten Mitgliedschaft in einer auslĂ€ndischen terroristischen Vereinigung vor. Als FunktionĂ€re der Hisbollah («Partei Gottes») sollen sie Bindeglied zwischen der Vereinigung und libanesischen Gemeinden in Deutschland gewesen sein.

Bundesregierung betrachtet Hisbollah als Terrororganisation

Laut Bundesinnenministerium gilt fĂŒr die Terrororganisation seit Ende April 2020 ein BetĂ€tigungsverbot in Deutschland. Die schiitisch-islamistische Organisation richte sich gegen den Gedanken der VölkerverstĂ€ndigung, erklĂ€rte die Bundesanwaltschaft. Sie bestreite das Existenzrecht Israels und strebe dessen Vernichtung an. Neben AnschlĂ€gen auf militĂ€rische Ziele sehe die Hisbollah auch Angriffe auf Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an.

Die 1982 gegrĂŒndete Organisation werde vom Iran unterstĂŒtzt. Sie sei als Partei im libanesischen Parlament vertreten und mehrfach an der Regierung in Beirut beteiligt gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Helmut Grauer. Die verschiedenen FlĂŒgel der Hisbollah seien aber nicht unabhĂ€ngig, sondern wĂŒrden von einem religiösen Rat und GeneralsekretĂ€r Hassan Nasrallah geleitet.

Verheerende SelbstmordanschlÀge in Beirut

Grauer nannte mehrere große AnschlĂ€ge der Hisbollah, darunter die verheerenden Selbstmordattentate 1983 auf die US-Botschaft und das Hauptquartier der US-Marines in Beirut sowie auf den Standort des französischen Kontingents einer multinationalen Friedenstruppe. Dabei waren insgesamt rund 360 Menschen getötet worden.

Am 14. Februar 2005 habe ein Kommando der Hisbollah einen Sprengstoffanschlag in Beirut verĂŒbt, bei dem der frĂŒhere libanesische Premierminister Rafik Hariri und 21 weitere Personen ums Leben kamen sowie mindestens 226 Personen verletzt worden seien. Seit dem Terrorangriff der palĂ€stinensischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe die Hisbollah mehrfach israelischen MilitĂ€reinheiten angegriffen.

Angeklagte angeblich bei verbotenem Bremer Verein aktiv

Die beiden Angeklagten - ein 49-jĂ€hriger Libanese und ein 55 Jahre alter Deutsch-Libanese - waren am 10. Mai vergangenen Jahres in den niedersĂ€chsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen worden. Der 49-JĂ€hrige betreute nach Angaben der Bundesanwaltschaft vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre sei er regelmĂ€ĂŸig als Prediger aufgetreten, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 55-JĂ€hrige soll als AuslandsfunktionĂ€r und Angehöriger einer militĂ€rischen Eliteeinheit tĂ€tig gewesen. Ab 2009 war er den Angaben zufolge als Mitglied und spĂ€ter Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv.

Angeklagter rĂ€umt Sympathie fĂŒr Hisbollah ein

Nach der Anklageverlesung schilderte der 49-JĂ€hrige detailreich seine Lebensgeschichte. ZunĂ€chst entschuldigte er sich fĂŒr die Unannehmlichkeiten, die er dem Gericht und dem deutschen Staat bereitet habe. Er bat den Dolmetscher, treu zu ĂŒbersetzen, und erklĂ€rte, er gebe seine Sache in Gottes Hand. Dann ging er auf seine Kindheit und Jugend im libanesischen BĂŒrgerkrieg (1975-1990) ein.

Er sei Pfadfinder bei der schiitischen Amal-Bewegung gewesen und habe spĂ€ter Pfadfinder-Gruppen geleitet. Auch die Vereine, zu denen er Kontakt gehabt habe, stĂŒnden eher der Amal nahe. Er rĂ€umte aber ein, mit der «schiitischen Partei» - wie er die Hisbollah nannte - zu sympathisieren. Allerdings habe er sich keiner Organisation angeschlossen.

Richterin sieht KlÀrungsbedarf

Aus ZeitgrĂŒnden konnten die Prozessbeteiligten den Angeklagten nicht mehr befragen. Die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors, deute an, dass es KlĂ€rungsbedarf gebe: «Wir haben Beweismittel, die möglicherweise nicht ganz so kompatibel sind mit dem, was Sie uns hier vorgetragen haben», sagte die Richterin. Beim nĂ€chsten Verhandlungstermin will sich auch der zweite Angeklagte Ă€ußern.

@ dpa.de