Elif Eralp: Presserat erhält elf Beschwerden zum Spiegel-Bericht
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 13:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBeschwerden und politische Reaktionen
- Christoph Hickmann verteidigte die Veröffentlichung der internen Hinweise als einhellige Entscheidung der „Spiegel“-Redaktion.
- Der Presserat erhielt bis Freitagmittag elf Beschwerden zu dem Bericht, darunter keine von oder im Namen Eralps.
- Franziska Giffey erklärte, für Koalitionsverhandlungen über ein rot-grün-rotes Bündnis nicht zur Verfügung zu stehen.
Streit über interne Hinweise zu Eralp
Der Leiter des „Spiegel“-Hauptstadtbüros, Christoph Hickmann, hat die Veröffentlichung interner Hinweise der Linken-Politikerin Elif Eralp zu Sorgen um ihre Sicherheit verteidigt. Die Entscheidung sei einhellig in der Redaktion getroffen worden, sagte Hickmann im Podcast des Springer-Journalisten Paul Ronzheimer.
Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als Eralps Sicherheitsbedenken, sagte Hickmann. Der Bericht war am Donnerstag erschienen und löste umgehend Kritik sowie politische Reaktionen aus.
Versehentlich übermittelte Kommentare
Der Bericht bezieht sich auf interne Anmerkungen zu einem Interview, das der „Spiegel“ mit Eralp geführt hatte. Ihr Büro schickte den Angaben zufolge den Interviewtext versehentlich samt Kommentaren an das Magazin zurück.
Eralp soll darin ihre Sorge beschrieben haben, dass eine ausdrückliche Äußerung zu einem bekannten Palästina-Aktivisten die Sicherheit ihrer Familie gefährden könne. In CDU und SPD wurde dies als mögliches Zeichen politischer Erpressbarkeit interpretiert; zugleich wurden Warnungen vor einer Regierungsbeteiligung der Linken laut.
Linke prüft weiteres Vorgehen
Eralp erklärte auf Instagram, sie nehme den professionellen Rat von Sicherheitsbehörden ernst und wäge ihre Worte deshalb sorgfältig ab. Die Veröffentlichung habe diese Bitte ihres Teams bewusst ignoriert.
Eine Sprecherin der Linken teilte am Freitag mit, die Partei prüfe, ob und wie sie gegen die Veröffentlichung vorgehen werde. Der Linke-Co-Fraktionsvorsitzende Tobias Schulze bezeichnete es im RBB-Inforadio als nicht redlich, aus persönlichen Anmerkungen eine Geschichte zu machen, wie der „Spiegel“ es getan habe.
Presserat prüft Beschwerden
Medienanwalt Christian Schertz sagte dem „Tagesspiegel“, bei der nicht autorisierten Antwort sei die Rechtslage klarer: Eine Autorisierungsvereinbarung sei ein Vertrag. Bei internen Kommentaren sei der Persönlichkeitsschutz zwar relevant, aber nicht absolut; unter Umständen könne ein gewichtiges öffentliches Informationsinteresse eine wörtliche Veröffentlichung rechtfertigen.
Dem Presserat lagen bis Freitagmittag elf Beschwerden vor. Das Gremium kündigte an, jeden Fall daraufhin zu prüfen, ob die Redaktion den Pressekodex eingehalten habe.
Koalitionsbildung gerät zusätzlich unter Druck
Die Debatte fällt in die Vorbereitungen für ein rot-grün-rotes Regierungsbündnis in Berlin. Altbundespräsident Joachim Gauck sprach sich trotz persönlicher Vorbehalte für den Versuch aus, ein solches Bündnis zu bilden.
Der Berliner SPD-Chef Steffen Krach forderte nach dem Bericht ein noch entschiedeneres Vorgehen gegen organisierte Kriminalität. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey erklärte dagegen, sie stehe für Koalitionsverhandlungen mit Linken und Grünen nicht zur Verfügung. Sie verwies dabei unter anderem auf ungeklärte Fragen zum Umgang mit Antisemitismus, islamistischen Netzwerken, organisierter Kriminalität und der finanziellen Grundlage politischer Versprechen.
Der Fall verbindet drei Ebenen: die journalistische Entscheidung des „Spiegel“, interne Interviewanmerkungen zu veröffentlichen, den persönlichen Schutz einer Politikerin und die ohnehin schwierige Bildung einer Berliner Landesregierung. Das öffentliche Interesse an möglichen Sicherheitsrisiken und am Umgang mit Extremismus steht dabei dem Schutz vertraulicher Kommunikation gegenüber.
In Deutschland werden Wortlaut-Interviews häufig autorisiert. Diese Praxis klärt den Wortlaut, begründet aber nicht automatisch die Freigabe interner Kommentare. Nach der von dpa wiedergegebenen Einschätzung des Medienanwalts Christian Schertz hängt die rechtliche Bewertung der Anmerkungen unter anderem vom Gewicht des Informationsinteresses und vom Persönlichkeitsschutz ab.
Politische Folgen für Berlin
Politisch fällt die Veröffentlichung in eine empfindliche Phase: SPD und Grüne prüfen ein Bündnis mit der Linken, während in der Linken ein Parteitag über den Beginn von Koalitionsverhandlungen entscheiden soll. Die Debatte verschiebt den Fokus auf Fragen der inneren Sicherheit, des Umgangs mit antisemitischen und islamistischen Milieus sowie auf die Belastbarkeit möglicher Partner.
Die elf Beschwerden beim Presserat eröffnen neben der politischen Auseinandersetzung eine medienethische Prüfung. Das Gremium bewertet, ob die Veröffentlichung mit dem Pressekodex vereinbar ist; eine solche Prüfung ersetzt weder eine gerichtliche Klärung möglicher Vertrags- oder Persönlichkeitsrechtsfragen noch die politische Entscheidung über eine Koalition.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
taz: „„Spiegel“-Story über Elif Eralp: Eine Frage der Sicherheit“ (29.10.2026)
Der Beitrag ordnet die Veröffentlichung der internen Anmerkungen als journalistische Grenzentscheidung ein und stellt ihre Bedeutung für das geplante rot-grün-rote Bündnis heraus. Anders als die dpa-Meldung richtet er den Schwerpunkt stärker auf die anstehenden Parteientscheidungen und die Positionen von SPD und Grünen.
BR24: „Eralp-Interview: Kritik an Berliner Linken nimmt zu“ (29.10.2026)
BR24 berichtet über wachsende Kritik an der Berliner Linken und nennt die bevorstehende Entscheidung über Koalitionsverhandlungen als politischen Bezugspunkt. Der Beitrag legt den Akzent stärker auf Reaktionen aus SPD, Grünen und dem Zentralrat der Juden, während die dpa-Meldung zusätzlich die redaktionelle Rechtfertigung und die Beschwerden beim Presserat beleuchtet.
Beide Beiträge verbinden den Streit um die Veröffentlichung mit der Regierungsbildung. Offen bleiben die weitere Reaktion Eralps, der Umgang der Parteien mit den Sicherheitsvorwürfen und die Bewertung des Falls durch den Presserat.
