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Elterngeld: Union hÀlt 14 Monate und plant höhere BetrÀge

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 15:46 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die Union begrĂŒĂŸt die geplante Reform des Elterngeldes mit höheren Ersatzleistungen und angehobenen Grenzen. Familienpolitikerin Anne König sieht darin zugleich eine Verbesserung fĂŒr selbststĂ€ndige Frauen und den Erhalt der bisherigen Bezugsdauer.

Union bewertet Reform als Signal

  • Anne König ordnet die geplante Neuregelung als StĂ€rkung der finanziellen Absicherung junger Eltern ein.
  • Das Modell soll eine höhere Lohnersatzrate sowie angehobene Mindest- und HöchstbetrĂ€ge enthalten.
  • Die Union setzte sich gemeinsam mit Karin Prien fĂŒr den Erhalt der 14 Elterngeldmonate ein.
Zwei Frauen mit Kinderwagen (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Union begrĂŒĂŸt geplante Elterngeldreform

Die geplante Erhöhung des Elterngeldes ist nach Ansicht der Union ein wichtiges Signal an junge Familien. Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König (CDU), sieht darin eine stÀrkere finanzielle Absicherung von Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt.

Höhere Leistungen fĂŒr junge Eltern

König sagte der „Rheinischen Post“, das neue Modell sehe eine höhere Lohnersatzrate sowie höhere Mindest- und HöchstbetrĂ€ge vor. Damit solle das Elterngeld die EinkommensausfĂ€lle junger Eltern besser abfedern.

Zugleich werde die AttraktivitĂ€t der Leistung fĂŒr Frauen in der SelbststĂ€ndigkeit gestĂ€rkt, erklĂ€rte die CDU-Politikerin. FĂŒr diese Gruppe sind schwankende Einkommen und besondere Anforderungen bei der Organisation der Elternzeit von besonderer Bedeutung.

Union hÀlt an 14 Monaten fest

Nach Angaben Königs setzte sich die Union in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) dafĂŒr ein, die 14 Elterngeldmonate beizubehalten. Eine KĂŒrzung der Bezugsmonate sei abgewendet worden.

König bezeichnete den Erhalt der 14 Monate als ein „wichtiges Signal“. Die geplante Reform soll damit sowohl die Höhe der UnterstĂŒtzung verĂ€ndern als auch die bisherige maximale Bezugsdauer sichern.

Die geplante Reform verbindet zwei VerĂ€nderungen: Familien sollen kĂŒnftig höhere Mindest- und HöchstbetrĂ€ge erhalten, zugleich soll die Einkommensersatzleistung in bestimmten Bezugsmonaten stĂ€rker am vorherigen Verdienst ausgerichtet werden. Nach den veröffentlichten ReformplĂ€nen bleibt der maximale Anspruch bei 14 Monaten.

Neue Aufteilung der Bezugsmonate

Vorgesehen ist ein 4-6-4-Modell. Je vier Monate sollen Mutter und Vater fest zugeordnet werden, sechs weitere Monate können die Eltern flexibel verteilen. In den reservierten Monaten soll die Ersatzrate 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens betragen, in den flexiblen Monaten 50 Prozent.

Damit verschiebt sich der Schwerpunkt von einer pauschalen Bezugsdauer hin zu einer stĂ€rker aufgeteilten Nutzung durch beide Elternteile. Besonders VĂ€ter sollen dadurch mehr Anreize erhalten, Betreuungszeit zu ĂŒbernehmen. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate beanspruchen können.

Finanzielle Bedeutung

Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro monatlich steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. FĂŒr Familien mit niedrigen Einkommen erhöht sich damit die Grundabsicherung, wĂ€hrend die Anhebung des Höchstbetrags vor allem Eltern mit höheren anrechenbaren Einkommen zugutekommt.

FĂŒr SelbststĂ€ndige ist die Berechnung des Elterngeldes besonders relevant, weil Einkommen und ErwerbsverlĂ€ufe hĂ€ufig stĂ€rker schwanken als bei abhĂ€ngig BeschĂ€ftigten. Die Reform soll nach Darstellung der Union deshalb auch die AttraktivitĂ€t der Leistung fĂŒr Frauen in der SelbststĂ€ndigkeit verbessern.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Bundesfamilienministerium plant Erhöhung des Elterngelds“ (28.10.2026)

Der Beitrag bestÀtigt die geplante Anhebung des Mindestbetrags auf 330 Euro und des Höchstbetrags auf 1.900 Euro. Als Schwerpunkt nennt er das 4-6-4-Modell und die stÀrkere Beteiligung berufstÀtiger VÀter.

tagesschau: „Weiterhin 14 Monate - Rolle rĂŒckwĂ€rts beim Elterngeld“ (28.10.2026)

Der Bericht hebt ebenfalls hervor, dass die Bezugsdauer bei bis zu 14 Monaten bleibt. Anders als die kurze Meldung zur politischen Bewertung stellt er die geplante Aufteilung der Monate sowie die unterschiedlichen Ersatzraten von 80 und 50 Prozent heraus.

Übereinstimmend steht die finanzielle Aufstockung neben dem Festhalten an 14 Bezugsmonaten. Der zentrale Unterschied liegt in der Gewichtung: WĂ€hrend die politische Bewertung die Absicherung junger Familien und SelbststĂ€ndiger betont, konzentrieren sich die Hintergrundberichte auf die konkrete Verteilung der Monate und die Anreize fĂŒr VĂ€ter.

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