EntschĂ€digungszahlungen fĂŒr nicht genutzte erneuerbare Energien sinken
04.06.2025 - 06:31:42 | dpa.deErzeuger erneuerbarer Energien haben im vergangenen Jahr vom Bund EntschĂ€digungszahlungen von 553,94 Millionen Euro fĂŒr nicht genutzten Strom erhalten, wenn sie ihre Anlagen abschalten mussten und ihr Strom wegen NetzengpĂ€ssen nicht eingespeist werden konnte. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums an den Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
EntschĂ€digungsansprĂŒche zuletzt gesunken
Die Zahlen zeigen: Die Ausgleichszahlungen sind im Verlauf der vergangenen Jahre gesunken, was auf Fortschritte beim Netzausbau hinweist. WÀhrend 2021 noch 807,10 Millionen Euro an EntschÀdigungszahlungen flossen, waren es 2023 insgesamt 580,32 Millionen - im vergangenen Jahr wieder etwas weniger.
AusreiĂer war das Jahr 2022 mit 186,14 Millionen Euro. Damals waren allerdings durch die Energiekrise die Strompreise sehr hoch. Eine ErklĂ€rung: Die Betreiber konnten also schon zu Marktpreisen gut verdienen und erhielten wenig Fördergeld.
Bartsch nannte es absurd, dass Strom in Deutschland "weggeworfen" wird. "Mehr als eine halbe Milliarde Euro an EntschĂ€digungen aus den Taschen der Stromkunden im letzten Jahr, mehr als zwei Milliarden Euro an EntschĂ€digungen in vier Jahren." Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mĂŒsse handeln und gemeinsam mit den LĂ€ndern den Netzausbau entschlossen vorantreiben. "Die PlĂ€ne der Bundesregierung, die Strompreise um mickrige fĂŒnf Cent zu senken, sind richtig, aber unzureichend."
Der Staat garantiert einen Mindestpreis
Betreiber von WindrĂ€dern und Solaranlagen profitieren von einem staatlich garantierten Mindest-Abnahmepreis fĂŒr ihren Strom. Der Bund zahlt die Differenz, falls der Marktpreis unter diesem garantierten Wert liegt. Das soll Planungssicherheit schaffen und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.
Anlagen-Betreiber verkaufen ihren Strom oft bereits im Vorhinein. An windstarken Tagen kann es zwar vorkommen, dass Windrad-Betreiber ihre Anlagen vom Netz nehmen mĂŒssen, damit dieses nicht ĂŒberlastet wird. Zu diesem Zeitpunkt sind sie fĂŒr den Strom - auch wenn dieser am Ende gar nicht flieĂt - in der Regel schon bezahlt worden. Falls sie dabei weniger bekommen haben als durch den Förderpreis garantiert, zahlt der Staat ihnen auch in diesen FĂ€llen die Differenz.
Mehr Wind im Norden
In den Zahlen des Ministeriums geht es um die Differenz-Zahlungen aus genau solchen Perioden, in denen Anlagen wegen drohender Ăberlastung des Netzes abgeregelt werden mussten.
Da in Norddeutschland mehr WindrĂ€der stehen, wird dort mehr erneuerbarer Strom erzeugt als im SĂŒden. Deshalb erhielten Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein insgesamt auch mehr Ausgleichszahlungen als jene in anderen BundeslĂ€ndern.
Gerade an windreichen Tagen reichen die LeitungskapazitĂ€ten nicht aus, um den Strom zu transportieren. Wie oft der Staat die Betreiber in Situationen entschĂ€digen muss, wenn ihre Anlagen keinen Strom einspeisen dĂŒrfen, hĂ€ngt also vom Wetter ab und davon, wie gut das Stromnetz ausgebaut ist. Die konkrete Höhe im Einzelfall wiederum ist auch bedingt durch den jeweiligen Marktpreis.
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
