Erbschaftsteuer: Bayern klagt heute in Karlsruhe gegen Bund
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Karlsruhe prĂŒft Bayerns Steuerargumente
- Die mĂŒndliche Verhandlung zur bayerischen Normenkontrolle beginnt heute um 14.00 Uhr in Karlsruhe.
- Bayern greift die Regeln zur GrundstĂŒcksbewertung, zu FreibetrĂ€gen und zu den SteuersĂ€tzen an.
- Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst einige Monate nach der Verhandlung erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in Karlsruhe mit der Klage der bayerischen Staatsregierung gegen zentrale Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Bayern stellt BundeszustÀndigkeit infrage
Der Freistaat hĂ€lt den Bund fĂŒr nicht zustĂ€ndig, die Regeln zu GrundstĂŒcksbewertung, SteuerfreibetrĂ€gen und SteuersĂ€tzen vorzugeben. Nach bayerischer Auffassung mĂŒssten dafĂŒr die LĂ€nder zustĂ€ndig sein.
Eine abstrakte Normenkontrolle kann eine Landesregierung, die Bundesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags beantragen. Das Gericht prĂŒft dabei unabhĂ€ngig von einem einzelnen Rechtsstreit, ob gesetzliche Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
FreibetrÀge seit 2009 unverÀndert
Bayern argumentiert auĂerdem, die FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze seien verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst worden seien. Die FreibetrĂ€ge mĂŒssten nach Ansicht der Staatsregierung auch regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berĂŒcksichtigen.
Bayerns Finanzminister Albert FĂŒracker (CSU) erklĂ€rte im Vorfeld, die Erbschaftsteuer sei eine LĂ€ndersteuer, weil das Aufkommen vollstĂ€ndig den LĂ€ndern zuflieĂe. Deshalb sollten die Landesparlamente maĂgeblich ĂŒber ihre Ausgestaltung entscheiden können.
Steueraufkommen flieĂt an LĂ€nder
Erbschaftsteuer fĂ€llt grundsĂ€tzlich auf Vermögen an, das durch den Tod einer anderen Person ĂŒbertragen wird. Dazu zĂ€hlen unter anderem Geld, Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere und Schmuck. Die SteuersĂ€tze liegen je nach Wert und Verwandtschaftsgrad zwischen 7 und 50 Prozent.
SchÀtzungen zufolge wechseln in Deutschland jÀhrlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Im Jahr 2025 nahm der Staat nach Angaben der dpa 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ein.
Reformstreit in der Bundesregierung
Auch die Bundesregierung sieht Reformbedarf, die Koalitionspartner setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die SPD will unter anderem Schlupflöcher bei der Ăbertragung groĂer Vermögen schlieĂen, wĂ€hrend CDU und CSU zunĂ€chst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen.
Am Dienstag verhandelt das Gericht in einem weiteren Verfahren ĂŒber Steuerprivilegien fĂŒr Erben von Betriebsvermögen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte eine gerechtere Erbschaftsteuer gefordert und angekĂŒndigt, nach der KlĂ€rung des rechtlichen Rahmens politische VorschlĂ€ge umsetzen zu wollen.
Ein Streit ĂŒber ZustĂ€ndigkeit und Belastung
Das Verfahren verbindet zwei Ebenen: Bayern stellt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage, zugleich kritisiert der Freistaat die konkrete Ausgestaltung der Steuer. Weil die Einnahmen vollstĂ€ndig den LĂ€ndern zuflieĂen, argumentiert die Staatsregierung, mĂŒssten die LĂ€nder auch stĂ€rker ĂŒber FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze entscheiden können.
FĂŒr Erbinnen und Erben ist besonders die Entwicklung bei Immobilien relevant. Bleiben FreibetrĂ€ge nominal unverĂ€ndert, sinkt ihre Entlastungswirkung bei steigenden Preisen und höherer Inflation. Ein bundesweit einheitliches Recht behandelt zudem regionale ImmobilienmĂ€rkte gleich, obwohl ein bestimmter Hauswert in MĂŒnchen eine andere Bedeutung haben kann als in strukturschwĂ€cheren Regionen.
Karlsruher Entscheidung hÀtte weitreichende Folgen
Ein Erfolg Bayerns könnte die bisherige Ordnung grundlegend verĂ€ndern und den LĂ€ndern gröĂeren Spielraum bei der Erbschaftsteuer geben. Damit entstĂŒnde zugleich das Risiko unterschiedlicher Belastungen und eines Steuerwettbewerbs zwischen den LĂ€ndern. Eine solche Folge wĂ€re politisch und rechtlich weitreichender als eine bloĂe Anpassung einzelner FreibetrĂ€ge.
UnabhĂ€ngig vom Ausgang bleibt der Reformdruck bestehen. Die Debatte ĂŒber groĂe Betriebsvermögen, Immobilien und die Verteilung der Steuerlast ist bereits politisch umstritten. Am Dienstag steht ein weiteres Verfahren zu den Privilegien fĂŒr Firmenerben an. Ein Urteil zur bayerischen Klage wird erst Monate nach der Verhandlung erwartet.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Der Bericht hebe hervor, dass Bayern neben der ZustĂ€ndigkeit des Bundes auch die seit 2009 unverĂ€nderten persönlichen FreibetrĂ€ge angreife. ZusĂ€tzlich ordne er die möglichen Folgen einer erfolgreichen Klage ein: Die LĂ€nder könnten eigene Erbschaftsteuern einfĂŒhren, wĂ€hrend ein Urteil voraussichtlich erst 2027 ergehe.
DER SPIEGEL: âErbschaftsteuer: Verfassungsrichter prĂŒfen Privilegien fĂŒr Firmenerbenâ (10.10.2026)
Der Artikel bestĂ€tige den bayerischen Angriff auf die bundesweiten Regeln und setze den Schwerpunkt stĂ€rker auf die anschlieĂende PrĂŒfung der Steuerprivilegien fĂŒr Betriebsvermögen. Er stelle den Streit zwischen BefĂŒrwortern des Unternehmensschutzes und Reformforderungen nach einer gleichmĂ€Ăigeren Belastung heraus.
Beide Berichte stellten die ZustĂ€ndigkeits- und Freibetragsfrage als Gegenstand des ersten Verhandlungstags dar. Unterschiede ergĂ€ben sich vor allem beim Schwerpunkt: WĂ€hrend der FOCUS mögliche rechtliche Szenarien und Fristen ausfĂŒhrlicher behandle, ordne der SPIEGEL die Debatte stĂ€rker ĂŒber die Privilegien fĂŒr Firmenerben und die politischen Reformpositionen ein.

