LĂ€nder wollen Inhaftierte wegen Cannabis-Gesetz freilassen
15.02.2024 - 06:39:14Dies mĂŒssten die Staatsanwaltschaften vorbereiten, "indem sie sĂ€mtliche laufenden Vollstreckungsverfahren darauf hin ĂŒberprĂŒfen, ob wegen kĂŒnftig straffreien Verhaltens vollstreckt wird, das zur Zeit der Verurteilung noch eine BetĂ€ubungsmittelstraftat darstellte", sagte die Sprecherin. Auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) rechnet mit der Entlassung von HĂ€ftlingen, weil Strafen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz nicht weiter vollstreckt werden dĂŒrften. "Konkret mĂŒssen die Staatsanwaltschaften kurzfristig alle Akten, die im Zusammenhang mit BetĂ€ubungsmittelstraftaten stehen, daraufhin durchsehen, ob eine Verurteilung wegen Besitzes oder Handels mit Cannabis in einer Menge von bis zu 25 Gramm enthalten ist", sagte sie der "Bild". Wenn das der Fall sei, dĂŒrfe die Strafe nicht weiter vollstreckt werden. "Ist die Strafe Bestandteil einer sogenannten Gesamtstrafe aus mehreren Straftaten, so muss das Gericht diese Strafe auflösen und neu bilden." Das sei ein "ungeheurer Aufwand", sagte Wahlmann: "Wir sprechen allein in Niedersachsen von rund 16.000 Akten." Wahlmann forderte die Ampel-Koalition zu Ănderungen auf: "Sowohl der Zeitdruck als auch die Mehrbelastung als solche, die der Bund uns auferlegen will, ist Ausdruck der Ignoranz gegenĂŒber der ohnehin schon zu hohen Belastung der Strafjustiz. Ich appelliere an die Bundesebene, den Blick ĂŒber die Legalisierungspolitik hinaus auf das groĂe Ganze zu richten und hier noch Kompromissbereitschaft zu zeigen."


