Bundesgericht lehnt Zugang zu tödlichem BetÀubungsmittel ab
07.11.2023 - 10:55:34 | dpa.de
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis BetĂ€ubungsmittel. FĂŒr Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig. Sie wĂŒrden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.
Zwei MĂ€nner aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten beim Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dĂŒrfen. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis auf das BetĂ€ubungsmittelgesetz ab. In den Vorinstanzen hatten die Klagen der MĂ€nner keinen Erfolg. Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch ihre Revision zurĂŒck. (Az.: BVerwG 3 C 8.22 BVerwG 3 C 9.22)
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