AntrÀge, Prozess

Weitere AntrÀge im Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole

26.06.2024 - 13:16:30 | dpa.de

Es zeichnet sich ein langer zweiter Verhandlungstag ab im Prozess um ThĂŒringens AfD-Chef Höcke. AntrĂ€ge und Beratungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Offen ist, ob heute ein Urteil gefĂ€llt wird.

Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Im Prozess gegen den ThĂŒringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole haben dessen Verteidiger zahlreiche AntrĂ€ge gestellt. Sie verlangten vor dem Landgericht Halle, die Teilnehmer des Stammtisches, bei dem der Spruch gefallen war, zu ermitteln und anzuhören.

Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefĂŒhlt hĂ€tten, die Parole zu vervollstĂ€ndigen. Die Staatsanwaltschaft sprach sich dafĂŒr aus, alle AntrĂ€ge abzulehnen und stellte zugleich Höckes DemokratieverstĂ€ndnis infrage.

Der Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft hat Höcke angeklagt, weil er bei einem AfD-Stammtisch mit rund 350 Teilnehmern im thĂŒringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles fĂŒr Deutschland» angestimmt haben soll.

Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollstÀndigen. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitÀrischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig.

Seine Verteidiger wollen zudem beweisen, dass die Parole im Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung gehabt haben und auch nicht weit verbreitet gewesen sein soll. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen heranzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht fĂŒr strafbar halte.

Die Staatsanwaltschaft Ă€ußerte sich in eigenen AntrĂ€gen indes kritisch zu öffentlichen Äußerungen Höckes zu dem Prozess. In einem auf Telegram verbreiteten Video habe der AfD-Politiker gesagt, dass «politische Schauprozesse» aufgearbeitet werden mĂŒssen und es nach einer Übernahme der Macht durch die AfD wieder eine freie Justiz geben werde.

Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kĂŒndige der Angeklagte einen persönlichen Rachefeldzug gegen die beteiligten Juristen an, sagte der Anklagevertreter Benedikt Bernzen. Dies zeige ein DemokratieverstĂ€ndnis, das mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei.

UrsprĂŒnglich hatte das Gericht fĂŒr Mittwoch selbst einen SachverstĂ€ndigen als Zeugen geladen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Historiker sich in der Vergangenheit negativ ĂŒber die AfD geĂ€ußert habe, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. «Wir haben ihn abgeladen, weil das geht einfach nicht.»

Erste Entscheidung noch nicht rechtskrÀftig

Das Landgericht Halle hatte den 52-jÀhrigen Höcke bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte. RechtskrÀftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in ThĂŒringen am 1. September will der frĂŒhere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt. Nachdem es am Mittwoch jedoch zwei mehrstĂŒndige Beratungspausen gegeben hatte, deutete der Vorsitzende Richter an, dass weitere Verhandlungstage nötig werden könnten. Offen ist damit, ob am Mittwoch die PlĂ€doyers gehalten werden und auch ein Urteil verkĂŒndet wird. Im ersten Prozess gegen Höcke hatte das Landgericht Halle das Urteil um 19.00 Uhr verkĂŒndet.

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