EU-Innenkommissar zu Ceuta: Anspruch auf Asyl wird geprüft
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 14:56 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de
Für sie gelte: "Wer Anspruch auf internationalen Schutz hat, erhält ein reguläres Asylverfahren", sagte er dem "Spiegel".
Zugleich verwies Brunner auf die Darstellung Spaniens, wonach der überwiegende Teil der Angekommenen aus Marokko stamme. Das Land stehe auf der neuen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten. Somit gebe es keinen Anspruch auf Asyl. Für unbegleitete Minderjährige sieht er Spanien allein in der Verantwortung. Hier entscheide der zuständige Mitgliedstaat im Einzelfall, so Brunner.
Er kündigte mehr Druck auf Schleusernetzwerke an. Dazu solle es auch mehr Befugnisse für Europol geben. Zudem warb Brunner für die Möglichkeit, Asylverfahren auch außerhalb der Europäischen Union in sicheren Drittstaaten durchzuführen. Das könnte gefährliche Überfahrten verhindern und Menschenleben retten, so Brunner.
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