Europawahl, Gesundheitsdatenraum

Europawahl 2024: Gesundheitsdatenraum EHDS darf VertrauensverhÀltnis nicht beschÀdigen

11.12.2023 - 12:19:18 | presseportal.de

Berlin - Zur Sicherung und Verbesserung einer patientenorientierten Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EuropĂ€ischen Union stellen die deutschen Apothekerinnen und Apotheker sechs Kernpositionen zur Europawahl am 9. Juni 2024 auf. Sowohl im bis dahin stattfindenden Wahlkampf als auch in der anschließenden Legislaturperiode des EuropĂ€ischen Parlaments sollen folgende Themen und Prinzipien berĂŒcksichtigt werden: Achtung der Gesundheit als mitgliedstaatliche Kompetenz, Verantwortungsbewusste Nutzung der Digitalisierung, Novellierung des europĂ€ischen Arzneimittelrechts, Sicherstellung der VerfĂŒgbarkeit von Arzneimitteln, UnabhĂ€ngigkeit des Apothekers durch Erhalt der Freiberuflichkeit, Sicherstellung von Patientenschutz und einer Arzneimitteltherapiesicherheit.

Europawahl 2024: Gesundheitsdatenraum EHDS darf VertrauensverhÀltnis nicht beschÀdigen - Foto: presseportal.de

Das europapolitische Positionspapier hat der GeschĂ€ftsfĂŒhrende Vorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde beschlossen. Es bildet nun die Grundlage fĂŒr Positionsbestimmungen und vielfĂ€ltige GesprĂ€che mit Abgeordneten, Kandidaten und Kandidatinnen, Beamtinnen und Beamten, VerbĂ€nden und Interessierten in BrĂŒssel, aber auch in den Wahlkreisen in Deutschland.

"Die Europawahl 2024 wird ein wichtiger Meilenstein fĂŒr die Entwicklung der EuropĂ€ischen Union sein, ist aber auch ein echter Stimmungsmesser fĂŒr die Leistung der Ampel-Koalition in Deutschland", sagt Mathias Arnold, ABDA-VizeprĂ€sident und Leiter der Europadelegation der ABDA: "Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg sind zwei ganz aktuelle Erfahrungen, die im Gesundheitswesen aller EU-Mitgliedsstaaten ihre Spuren hinterlassen. Die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland stellen sich diesen Herausforderungen und setzen sich konsequent fĂŒr eine hochwertige Arzneimittelversorgung ein - hierzulande und ĂŒberall."

Arnold weiter: "Die EU kann gemeinsame Standards zur InteroperabilitĂ€t von E-Health-Anwendungen entwickeln, damit elektronisch verfĂŒgbare Gesundheitsdaten von Patienten auch zur Verbesserung der Versorgung in anderen Mitgliedsstaaten genutzt werden können. Der kĂŒnftige EuropĂ€ische Gesundheitsdatenraum - auf Englisch: European Health Data Space (EHDS) - darf jedoch das VertrauensverhĂ€ltnis zwischen Patienten und Heilberufen nicht negativ beeintrĂ€chtigen. Der Schutz von Daten und die Eigenverantwortung der Patienten stehen dabei ganz oben. Die Verwendung von Apothekendaten darf weder GeschĂ€ftsgeheimnisse preisgeben noch die Apotheken ĂŒberfordern. Die Abfrage von Apothekendaten darf deshalb nur ĂŒber zentrale nationale Stellen erfolgen."

Mehr Informationen auf www.abda.de

Pressekontakt:

Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de

Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. ApothekerverbĂ€nde ĂŒbermittelt durch news aktuell

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