Ex-BND-PrÀsident Hanning wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 16:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer frĂŒhere BND-PrĂ€sident August Hanning ist wegen des Verdachts auf Spionage und versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft genommen worden.
Haftbefehl in Karlsruhe vollzogen
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte den Haftbefehl gegen den 80-JÀhrigen in Karlsruhe in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft Hanning geheimdienstliche AgententÀtigkeit, landesverrÀterische AusspÀhung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
Hannings Anwalt Leon Kruse bestĂ€tigte, dass sein Mandant vertrauliche Unterlagen besessen habe. Er wies jedoch den Vorwurf zurĂŒck, Hanning habe die darin enthaltenen Informationen zum Nachteil Deutschlands oder gegen Bezahlung weitergegeben, und erklĂ€rte, sein Mandant werde zu Unrecht verfolgt.
FrĂŒherer BĂŒroleiter ebenfalls in Haft
Der frĂŒhere BND-BĂŒroleiter Manfred D. war bereits am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverrĂ€terischen AusspĂ€hung in Untersuchungshaft gekommen. BKA-Beamte hatten beide MĂ€nner zuvor aufgrund von Haftbefehlen festgenommen: Hanning im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen, D. im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Geheime Informationen fĂŒr Beratung genutzt?
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen die beiden vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. dem fĂŒnf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse beschaffe. Hanning soll die Informationen gewinnbringend in seiner BeratertĂ€tigkeit verwendet haben.
Ăber möglicherweise zwölf Jahre soll Hanning dadurch Zugang zu Informationen gehabt haben, die ausschlieĂlich fĂŒr interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes bestimmt waren. In einem Fall soll er daraus eine Analyse fĂŒr einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparats erstellt haben.
EmpfÀnger der Analyse weiter offen
Ob diese Analyse den vorgesehenen Adressaten tatsÀchlich erreichte, konnte nach Angaben der Bundesanwaltschaft bislang nicht festgestellt werden. Um welches Land es sich handeln soll, blieb offen.
Nach Informationen des âSpiegelâ prĂŒfen die Ermittler auĂerdem eine mögliche Verbindung Hannings zu einem aserbaidschanischen Agenten. Die Bundesanwaltschaft Ă€uĂerte sich dazu nicht.
Gemeinsame Vergangenheit
Hanning leitete den BND von Dezember 1998 bis Ende November 2005. Danach war er StaatssekretÀr im Bundesinnenministerium und wechselte spÀter als Sicherheitsberater in die Privatwirtschaft.
Manfred D. soll Hanning zunĂ€chst von Dezember 2005 bis November 2009 als Assistent ins Innenministerium gefolgt sein. Von MĂ€rz 2012 bis MĂ€rz 2026 arbeitete er nach Angaben der Bundesanwaltschaft erneut fĂŒr mehrere BND-PrĂ€sidenten als BĂŒroleiter und hatte dabei Zugriff auf geheimhaltungsbedĂŒrftige Informationen. Nach dpa-Informationen ist D. inzwischen pensioniert.
Ein auĂergewöhnlicher Vorgang
Der Fall berĂŒhrt den Kern staatlicher Sicherheitsvorsorge: Der BND verarbeitet Informationen, deren Weitergabe laufende Operationen, Quellen und die Zusammenarbeit mit auslĂ€ndischen Nachrichtendiensten gefĂ€hrden kann. Besonders schwer wiegt deshalb der Vorwurf, interne Erkenntnisse ĂŒber Jahre auĂerhalb des Dienstes genutzt zu haben.
Die Ermittlungen richten sich zugleich auf mögliche KontrolllĂŒcken nach dem Ausscheiden aus öffentlichen Ămtern. Hanning leitete den Auslandsnachrichtendienst bis 2005 und arbeitete anschlieĂend als Sicherheitsberater. Der Fall lenkt damit den Blick auf den Ăbergang ehemaliger GeheimnistrĂ€ger in die Privatwirtschaft und auf die Frage, wie lange Schutz- und Verschwiegenheitspflichten praktisch abgesichert werden mĂŒssen.
Was nun geklÀrt werden muss
Im Mittelpunkt stehen die Herkunft und der Umfang der Unterlagen, die konkrete Verwendung der Informationen sowie mögliche EmpfĂ€nger im Ausland. Ebenso entscheidend ist, ob die mutmaĂlich erstellte Analyse tatsĂ€chlich einen fremden Nachrichtendienst erreichte. FĂŒr die Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskrĂ€ftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger bleibt der Vorgang vor allem deshalb relevant, weil er die WiderstandsfĂ€higkeit staatlicher Informationssysteme betrifft. Das Verfahren dĂŒrfte zudem politische Debatten ĂŒber Zugriffsrechte, interne Kontrollen und Regeln fĂŒr AnschlussbeschĂ€ftigungen ehemaliger Spitzenbeamter auslösen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: âSpionage-Schock: Ex-Geheimdienst-Chef Hanning in Haftâ (06.10.2026)
Der Bericht stelle den Vorwurf heraus, Hanning habe geheime Informationen gegen Geld erworben und fĂŒr seine BeratungstĂ€tigkeit weiterverkaufen wollen. Als zusĂ€tzlichen Zusammenhang nenne er Hinweise, die im Zuge eines anderen Ermittlungsverfahrens auf die BND-Unterlagen gefĂŒhrt hĂ€tten; die Frage einer Weitergabe an fremde MĂ€chte bleibe danach offen.
WDR: âSpionageverdacht: Ex-BND-Chef auf altem Familienanwesen festgenommenâ (06.10.2026)
Der Beitrag bestÀtige die Festnahme im Kreis Steinfurt und ordne sie örtlich sowie biografisch ein. Anders als die dpa-Meldung richte er den Schwerpunkt auf den Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung und greife die Frage auf, ob mögliche Kontakte zu Aserbaidschan eine Rolle gespielt hÀtten.
Beide BeitrĂ€ge stellten die Festnahme und die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat in den Mittelpunkt. Unterschiede gebe es vor allem bei der Darstellung des Ermittlungsanlasses und bei den möglichen auslĂ€ndischen BezĂŒgen; offen bleibe insbesondere, ob Informationen tatsĂ€chlich einen fremden Nachrichtendienst erreicht hĂ€tten.
