Anklage, Farbattacke

Anklage nach Farbattacke auf Brandenburger Tor

12.12.2023 - 12:27:11

Farbattacken der Letzten Generation auf das Brandenburger Tor haben Empörung ausgelöst. Erste Klimaaktivisten sollen dafĂŒr vor Gericht kommen.

Knapp drei Monate nach der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten erhoben. Den Mitgliedern der Gruppe Letzte Generation wird gemeinschÀdliche SachbeschÀdigung vorgeworfen, drei MÀnnern und einer Frau zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie ein Behördensprecher am Dienstag mitteilte.

Sie sollen an der Farbattacke am 17. September beteiligt gewesen sein, bei dem das symboltrĂ€chtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprĂŒht wurde. Nach Angaben des Berliner Immobilienmanagements entstand ein Schaden von 115.000 Euro.

Reinigungsarbeiten waren aufwendig

Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit der Aktion insgesamt 14 Verfahren gegen VerdĂ€chtige eingeleitet worden. Die Ermittlungen dazu dauerten noch an. Ein Grund dafĂŒr sei vor allem, dass in 6 der Verfahren noch ĂŒber Beschwerden der Beschuldigten gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden sei.

Die Reinigungsarbeiten gestalteten sich aufwendig und waren erst Anfang Dezember beendet. Rund zwei Monate nach der ersten Farbattacke war das Tor erneut von Mitgliedern der Letzten Generation mit oranger Farbe beschmiert worden.

Schwergewichtige Straftaten der Gruppe

Diese Aktionen haben dazu beigetragen, dass in Berlin erneut geprĂŒft wird, ob die Gruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Die aus ihrer Sicht «schwergewichtigeren Straftaten» der Gruppe waren fĂŒr GeneralstaatsanwĂ€ltin Margarete Koppers Anlass, die PrĂŒfung in Auftrag gegeben, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts MĂŒnchen im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen vor, erklĂ€rte Koppers.

Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fĂŒr rechtmĂ€ĂŸig befunden. In Berlin wurde ein solcher Anfangsverdacht bislang von der Staatsanwaltschaft verneint.

Koppers betonte, der Auftrag zur PrĂŒfung sei ergebnisoffen erfolgt. «Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das», erklĂ€rte die GeneralstaatsanwĂ€ltin.

Mehr als 3200 FĂ€lle bei der Berliner Staatsanwaltschaft

Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wĂ€ren im Vergleich hĂ€rtere Strafen möglich - unter UmstĂ€nden bis zu fĂŒnf Jahre Haft.

Allein die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Beginn der AktivitĂ€ten der Gruppe 3234 FĂ€lle (Stichtag: 11.12.) auf den Tisch bekommen, wie der Behördensprecher auf Anfrage mitteilte. HĂ€ufig richten sich die VorwĂŒrfe gegen dieselbe Person. Dann werden mehrere Verfahren verbunden. Die Behörde habe bislang 120 Anklagen erhoben und in 1053 FĂ€llen eine Verurteilung per Strafbefehl beantragt, sagte der Sprecher. In 191 FĂ€llen beantragte sie beim Gericht eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren, in 54 FĂ€llen erfolglos. Bislang gebe es insgesamt 99 rechtskrĂ€ftige Verurteilungen gegen Klimaaktivisten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

FĂŒr Farbattacke aus mehreren StĂ€dten angereist

Im nun angeklagten Fall zur ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor richtet sich die Anklage nach den Angaben gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34) und Leipzig (27) sowie drei MĂ€nner aus Ravensburg (26), Stuttgart (31) und Prag (51).

Laut Anklage sollen die Hamburgerin und die Berlinerin im September mit einem prĂ€parierten Feuerlöscher nicht wasserlösliche Farbe auf eine SĂ€ule beziehungsweise Farbe auf dem Boden zwischen den SĂ€ulen ausgekippt und verteilt haben. Die drei anderen Klimaaktivisten sollen wĂ€hrenddessen versucht haben, mithilfe einer HebebĂŒhne auf das Wahrzeichen zu gelangen, um ein Transparent aufzuhĂ€ngen und ebenfalls Farbe zu verteilen.

Polizisten schritten jedoch ein, um dies zu verhindern. Dabei soll es laut Anklage zu einem riskanten Einsatz von zwei Polizisten gekommen sein: Weil sich die Klimaaktivisten nicht aufhalten lassen wollten, erreichten die Beamten das Bedienpult der HebebĂŒhne erst in einer Höhe von mehr als zwei Metern - von außen an dem Fahrzeug hĂ€ngend.

Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnt, ist noch unklar. ZunÀchst muss das Gericht die Anklage zulassen.

@ dpa.de