Expertenkommission zur Schuldenbremse legt VorschlÀge spÀter vor
Veröffentlicht am: 25.09.2025 um 13:23 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deEs besteht aus 15 Mitgliedern, alle Parteien, auĂer der AfD, durften Fachleute berufen. Die neue Schuldenregel im Grundgesetz könnte demnach frĂŒhestens Anfang 2027 in Kraft treten. In ihren beiden ersten Sitzungen richtete die Kommission vier Unterarbeitsgruppen ein. Sie sollen zum Beispiel klĂ€ren, wie der Bundeshaushalt kĂŒnftig ĂŒberwacht wird und wie sicherzustellen ist, dass der Bund auch kĂŒnftig seine Schulden bedient. Eine weitere beschĂ€ftigt sich damit, wie die neuen Regeln mit EU-Recht vereinbart werden können. Die schwarz-rote Koalition hatte die bisherigen Vorgaben zuvor merklich gelockert. So gelten Ausnahmen fĂŒr Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts ĂŒberschreiten. AuĂerdem schuf sie einen zusĂ€tzlichen Nebenhaushalt fĂŒr Infrastrukturinvestitionen von einer halben Billion Euro. Wie wirkungslos die Schuldenbremse derzeit ist, offenbaren Zahlen des Finanzministeriums. Sie zeigen, dass die geplante Schuldenaufnahme und die nach der Grundgesetzregel höchstens zulĂ€ssige Nettokreditaufnahme immer stĂ€rker auseinanderklaffen. FĂŒr 2026 sieht Klingbeil im Kernhaushalt, also ohne BerĂŒcksichtigung der Sondervermögen, neue Schulden von 89,9 Milliarden Euro vor. Nach MaĂgabe der Schuldenbremse wĂ€ren höchstens 35,6 Milliarden Euro erlaubt. In den nĂ€chsten Jahren wird diese Differenz noch gröĂer. Die Obergrenze gemÀà Schuldenregel sinkt von 24 Milliarden Euro im Jahr 2027 ĂŒber 9,4 Milliarden Euro ein Jahr spĂ€ter auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2029. Die tatsĂ€chlich eingeplante Neuverschuldung steigt aber bis dahin auf 126,9 Milliarden Euro. Das ist noch nicht einmal der volle Umfang, in dem der Bund die FinanzmĂ€rkte in Anspruch nimmt. Neben der Kreditaufnahme im Kernhaushalt verschuldet sich der Bund noch zusĂ€tzlich: ĂŒber seine Nebenhaushalte fĂŒr Infrastruktur, die AufrĂŒstung der Bundeswehr und den Klima- und Transformationsfonds in den Jahren 2026 und 2027 mit jeweils rund 84 Milliarden Euro, fĂŒr die beiden Folgejahre mit jeweils knapp 60 Milliarden Euro. 2029 steht der nach Schuldenbremse zulĂ€ssigen Höchstverschuldung von 4,8 Milliarden Euro also eine tatsĂ€chliche von 186,1 Milliarden Euro gegenĂŒber. Die von Klingbeil eingeplante Neuverschuldung ĂŒbersteigt die erlaubte damit fast um das Vierzigfache.
