Flughafen Stuttgart: 24-JÀhriger löst Bombenalarm aus
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 20:52 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSEin 24-jĂ€hriger deutscher Staatsangehöriger hat am Montag mit einer Bombendrohung einen GroĂeinsatz der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart ausgelöst. Der Mann sagte nach Angaben der Bundespolizei zu einer Flughafenmitarbeiterin im Sicherheitsbereich, dass sich eine Bombe in seinem ReisegepĂ€ck befinde.
Daraufhin wurde der Flugbetrieb gegen 16:30 Uhr eingestellt und der gesamte Sicherheitsbereich gerÀumt.
Keine Hinweise auf Bombe
Die betroffenen Bereiche wurden durchsucht, ohne dass sich Hinweise auf eine GefĂ€hrdungslage ergaben. Gegen 18:05 Uhr beendeten die EinsatzkrĂ€fte ihre MaĂnahmen, gaben den Sicherheitsbereich wieder frei und nahmen den Flugbetrieb schrittweise auf.
Im Abfertigungsbereich kam es durch den Einsatz zu einer rund eineinhalbstĂŒndigen Unterbrechung. Zehn ankommende Maschinen mussten wegen der Einstellung des Flugbetriebs auf andere FlughĂ€fen umgeleitet werden.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Der 24-JÀhrige wurde von seinem Flug nach Hurghada ausgeschlossen. Die Landespolizei leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten ein.
Nach Abschluss der polizeilichen MaĂnahmen wurde der Mann nach Angaben der Polizei âauf freien FuĂ belassenâ.
Bombendrohungen an FlughĂ€fen lösen unabhĂ€ngig vom spĂ€teren Ergebnis umfangreiche SicherheitsmaĂnahmen aus. Dazu gehören die RĂ€umung betroffener Bereiche, die Durchsuchung von GepĂ€ck und GebĂ€udeteilen sowie die vorĂŒbergehende Unterbrechung des Flugbetriebs. Bereits eine kurze Sperrung kann deshalb Auswirkungen auf zahlreiche Reisende und Flugverbindungen haben.
Am Flughafen Stuttgart fĂŒhrte der Vorfall nach Angaben der Bundespolizei zu einer rund eineinhalbstĂŒndigen Unterbrechung im Abfertigungsbereich. Die Umleitung von zehn ankommenden Maschinen zeigt, dass die Folgen ĂŒber den unmittelbar gerĂ€umten Sicherheitsbereich hinausreichten. Auch nach der Freigabe werden VerspĂ€tungen und organisatorische Nachwirkungen im Tagesflugplan möglich.
Strafrechtliche Folgen und Sicherheitsinteressen
Gegen den 24-JĂ€hrigen lĂ€uft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten. Entscheidend fĂŒr das weitere Verfahren sind nun die genaue Aussage, die UmstĂ€nde der ĂuĂerung und die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen. Dass keine Bombe und keine GefĂ€hrdung festgestellt wurden, beendet den Einsatz, nimmt der Drohung aber nicht automatisch ihre strafrechtliche Bedeutung.
FĂŒr Passagiere bedeutet der Vorfall vor allem, dass Sicherheitsbehörden bei konkreten Angaben zu Sprengstoff zunĂ€chst von einer möglichen Gefahr ausgehen mĂŒssen. Die Wiederaufnahme des Flugbetriebs erfolgt deshalb schrittweise und erst nach Abschluss der SuchmaĂnahmen. Der Ausschluss des Mannes von seinem Flug nach Hurghada betrifft zunĂ€chst die konkrete Reise; ĂŒber weitere Konsequenzen entscheidet das Ermittlungsverfahren.
