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Geplante ZuckergetrÀnkesteuer: Verbraucher zahlen die Zeche

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:31 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS

Bonn - VdF fordert Ehrlichkeit gegenĂŒber den Verbrauchern und Transparenz gegenĂŒber der Wirtschaft

Geplante ZuckergetrÀnkesteuer: Verbraucher zahlen die Zeche - Bild: presseportal.de
Geplante ZuckergetrÀnkesteuer: Verbraucher zahlen die Zeche - Bild: presseportal.de

Der Gesetzentwurf fĂŒr eine ZuckergetrĂ€nkesteuer ist heute öffentlich geworden. Damit wird erstmals konkret sichtbar, was das Bundesfinanzministerium (BMF) plant: eine weitreichende neue Belastung fĂŒr Verbraucher und Unternehmen, deren Ausgestaltung bislang nicht transparent mit den betroffenen Wirtschaftskreisen beraten wurde.

Die geplante ZuckergetrĂ€nkesteuer ist aus Sicht des Verbands der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) ein Etikettenschwindel auf Kosten der Verbraucher. Sie belastet als Verbrauchssteuer vor allem die Verbraucher, die ja eigentlich entlastet werden sollen: "Hier wird eine neue Belastung fĂŒr Verbraucher geschaffen, wĂ€hrend Gesundheit nur als Feigenblatt dient. Denn die Politik bleibt die ErklĂ€rung schuldig, warum die erwarteten Einnahmen dauerhaft auf hohem Niveau bleiben sollen. Es wird nun offensichtlich, dass lediglich zusĂ€tzliche Staatseinnahmen erzielt werden sollen", erklĂ€rt VdF-PrĂ€sident Heinrich Prinz Reuss. In der GesetzesbegrĂŒndung des geleakten Gesetzesentwurfs steht klar, dass die ZuckergetrĂ€nkesteuer der "Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs des Bundes und damit der StĂ€rkung der Einnahmenbasis des Bundeshaushalts" dient. DarĂŒber hinaus sind die Berechnungen in keiner Weise nachvollziehbar.

Intransparentes Verfahren statt Beteiligung der Betroffenen

Aber nicht nur die Verteuerung fĂŒr die Verbraucher sieht der VdF kritisch. Besonders problematisch fĂŒr die Wirtschaft ist, dass die betroffenen Wirtschaftskreise bislang aus dem Gesetzgebungsverfahren komplett ausgeschlossen wurden. Die Lebensmittelindustrie ist unmittelbar von den Folgen betroffen - von Rezepturen und Produktionsprozessen ĂŒber Lieferketten und Kennzeichnung bis hin zur Einrichtung von Steuerlagern und neuen Meldepflichten. Eine neue Verbrauchssteuer darf nicht ohne frĂŒhzeitige und substanzielle Beteiligung der betroffenen Unternehmen vorbereitet werden.

Damit nicht genug: Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Steuer bereits ab Juli 2027 gelten soll. Die EinfĂŒhrung einer neuen Steuer dieser Tragweite erfordert jedoch ausreichend Zeit fĂŒr eine sorgfĂ€ltige Vorbereitung und Umsetzung in den Unternehmen. Die vorgesehene Frist wird weder der RealitĂ€t in der Lebensmittelwirtschaft noch der RealitĂ€t der Zollbehörden nicht gerecht, erst recht kann ein so kurzfristiger Umstellungsaufwand fĂŒr die Unternehmen noch gar nicht beziffert werden. Sie ignoriert die erheblichen VorlĂ€ufe, die fĂŒr BĂŒrokratieaufbau, IT-Programmierung, Rezepturanpassungen, Produktionsprozesse, Lieferketten, Kennzeichnung und VertrĂ€ge erforderlich sind, und ist angesichts der Tragweite der Maßnahme ein Affront gegenĂŒber den betroffenen Unternehmen.

Der Verband fordert daher ein transparentes Gesetzgebungsverfahren, eine belastbare FolgenabschĂ€tzung und eine umfassende Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft, bevor ĂŒber die EinfĂŒhrung und konkrete Ausgestaltung einer Zuckersteuer entschieden wird.

Pressekontakt:

Klaus Heitlinger, GeschĂ€ftsfĂŒhrer
Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V.
Mainzer Straße 253, D-53179 Bonn
Telefon: +49 2 28 9 54 60-0
Mobil +49 171 7 70 12 46
info@fruchtsaft.org
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