Bilanz zu neuen Grenzkontrollen: 1.000 ZurĂŒckweisungen
25.10.2024 - 11:25:10Im ersten Monat nach Beginn der Kontrollen an den deutschen Landgrenzen im Westen und Norden sind dort in 1.000 FĂ€llen Menschen zurĂŒckgewiesen worden. Insgesamt hat die Bundespolizei dort vom 16. September bis zum 20. Oktober etwa 1.700 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 30 Schleuser entdeckt, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte die «Rheinische Post» darĂŒber berichtet.
Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrĂŒndete die Anordnung stationĂ€rer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulĂ€rer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzĂŒberschreitender KriminalitĂ€t. Von der Ausweitung betroffen sind Frankreich, DĂ€nemark, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es solche Kontrollen schon seit Mitte Oktober vergangenen Jahres, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie im Herbst 2015 eingefĂŒhrt.
Klarer Schwerpunkt im SĂŒden und Osten
An den Landgrenzen im SĂŒden und Osten werden im Durchschnitt wesentlich mehr Menschen von der Polizei abgefangen. Von Mitte Oktober 2023 bis 20. Oktober 2024 gab es dort nach Angaben des Innenministeriums rund 33.000 ZurĂŒckweisungen und ungefĂ€hr 57.000 unerlaubte Einreisen. AuĂerdem sind dort den Angaben zufolge seither rund 1.400 Schleuser aufgeflogen. Eine Bilanz zu den Gesamtzahlen und zur Wirkung der Grenzkontrollen will die Bundespolizei am 1.?November veröffentlichen.
Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein AuslĂ€nder ohne einen gĂŒltigen Aufenthaltstitel die Grenze ĂŒberqueren will. ZurĂŒckweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren Ă€uĂert oder wenn fĂŒr den Betroffenen eine temporĂ€re Wiedereinreisesperre gilt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren HerkunftslĂ€ndern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als «offensichtlich unbegrĂŒndet» abgelehnt wurde. StationĂ€re Grenzkontrollen sind eine Voraussetzung fĂŒr ZurĂŒckweisungen, da diese MaĂnahme nur direkt an der Grenze möglich ist. ZurĂŒckschiebungen von Asylbewerbern, fĂŒr die deren Verfahren ein anderes EU-Land die Verantwortung trĂ€gt, sind auch im grenznahen Bereich möglich, hier sind die Voraussetzungen und der Aufwand jedoch deutlich umfangreicher.
Union verlangt umfassende ZurĂŒckweisungen
Von Politikern der Union kam zuletzt die Forderung, eine nationale Notlage auszurufen, damit auch Schutzsuchende ohne Einreisesperre an den Grenzen zurĂŒckgewiesen werden könnten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lehnt das ab und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Bedenken. Sie hat angekĂŒndigt, mit den BundeslĂ€ndern, die eine Landgrenze haben, ĂŒber beschleunigte Verfahren zu sprechen, um bereits in GrenznĂ€he zu prĂŒfen, ob jemand sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich in einem anderen Staat der EuropĂ€ischen Union durchlaufen mĂŒsste.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums dauert ein Dublin-Verfahren beim Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) durchschnittlich 4,5 Monate. Dabei wird ein Ăbernahmeersuchen an den Staat gestellt, der fĂŒr das jeweilige Asylverfahren zustĂ€ndig ist. Gibt es von dort eine Zustimmung, kann die AuslĂ€nderbehörde mit UnterstĂŒtzung der Bundespolizei innerhalb einer bestimmten Frist - in der Regel sind es sechs Monate - die Abschiebung organisieren. Verstreicht die Frist ohne eine RĂŒckĂŒberstellung, geht die Verantwortung fĂŒr das Asylverfahren auf Deutschland ĂŒber.
In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben nach Angaben des Bamf 179.212 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres bedeutet dies eine Abnahme um 23,3 Prozent. 16.172 der ErstantrÀge, die bis Ende September 2024 gestellt wurden, betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.





