Hamburg startet Bundesratsinitiative zu Regeln für Drogenräume
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 13:39 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Hamburger Senat hat eine Bundesratsinitiative für neue Regeln in Drogenkonsumräumen angekündigt. Ziel ist es, die Weitergabe geringer Mengen illegaler Drogen zum unmittelbaren Verbrauch innerhalb dieser Einrichtungen zu erlauben, um den öffentlichen Raum zu entlasten.
Hamburg will rechtliche Lücke schließen
Nach derzeitiger Rechtslage ist der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen zum Eigenverbrauch in Drogenkonsumräumen erlaubt, nicht jedoch die Weitergabe an andere Konsumierende. Diese Regelung führt nach Angaben des Senats häufig dazu, dass Drogensüchtige die Einrichtungen verlassen müssen und im öffentlichen Raum konsumieren. Die Bürgerschaftsregierung will diese Hürde beseitigen und strebt dafür eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes an.
Orientierung an Züricher Modell
Die Initiative soll sich an Erfahrungen aus Zürich orientieren, wo Drogenkonsumräume mit klaren Regeln für den öffentlichen Raum kombiniert werden. Der Hamburger Senat fordert die Bundesregierung auf, das Betäubungsmittelrecht zu ändern, um den Ländern einen erweiterten rechtlichen Spielraum für solche Modelle zu geben.
Schlotzhauers Appell für geschützte Räume
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) betonte, Drogenkonsum gehöre nicht auf die Straße. Wenn bestehende Regeln dazu führten, dass Menschen für die Weitergabe kleinster Mengen vor die Tür gehen müssten, seien diese Regeln zu ändern. Zürich zeige aus ihrer Sicht, wie ein solches Vorgehen gelingen könne und zugleich der öffentliche Raum profitiere.
Bundesrat berät am 25. September 2026
Schlotzhauer wies darauf hin, dass das Thema viele deutsche Großstädte betreffe und nicht nur Hamburg. Der Senat bringt deshalb einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Bundesrechts in den Bundesrat ein. Das Ländergremium wird sich am 25. September 2026 mit der Hamburger Initiative befassen.
Die Initiative des Hamburger Senats fügt sich in eine längerfristige Entwicklung der deutschen Drogenpolitik ein, in der Gesundheitsschutz und Entlastung des öffentlichen Raums stärker in den Vordergrund rücken. Bislang sind Drogenkonsumräume in Deutschland vor allem darauf ausgelegt, den Eigenkonsum unter medizinischer Aufsicht zu ermöglichen. Hamburg will nun einen Schritt weitergehen und die Weitergabe geringer Mengen innerhalb dieser Einrichtungen rechtlich absichern, um den Konsum konsequent aus Parks, Bahnhöfen und Straßenecken herauszuhalten.
Rechtlich zielt der Vorstoß auf eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, das bisher nur den Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch in Drogenkonsumräumen toleriert, nicht aber die Weitergabe an andere Konsumierende. Diese Lücke führt dazu, dass Abhängige den geschützten Raum verlassen müssen, sobald sie für andere besorgen oder teilen – mit Folgen für Sicherheit, Sauberkeit und Belastung von Anwohnern. Eine Bundesratsinitiative eröffnet den Ländern die Möglichkeit, solche Modellansätze bundesweit zu diskutieren und gegebenenfalls abgestuft zu übernehmen.
Erfahrungen aus Zürich und Bedeutung für Deutschland
Dass sich Hamburg ausdrücklich auf Zürich bezieht, verweist auf internationale Erfahrungen: Dort werden Drogenkonsumräume mit klaren Regeln für den öffentlichen Raum kombiniert, etwa Aufenthaltsverboten in bestimmten Bereichen und einer Konzentration des Konsums in überwachten Einrichtungen. Die Hamburger Argumentation lautet, dass dadurch sowohl gesundheitliche Risiken für Konsumierende als auch Belastungen für Passanten und Anwohner sinken. Sollte der Bundesrat den Vorschlag aufnehmen und der Bund das Gesetz ändern, könnten andere Großstädte mit ähnlichen Problemen – von Berlin über Frankfurt bis Hannover – eigene Modelle entwickeln. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Vorstoß vor allem die Hoffnung auf weniger offen sichtbaren Konsum im Straßenbild und zugleich einen stärkeren Schutz besonders vulnerabler Gruppen.
Ausblick auf die Bundesratsberatung
Mit der Beratung im Bundesrat am 25. September 2026 erhält die Debatte eine bundespolitische Bühne. Dort dürfte vor allem diskutiert werden, wie weit der Staat gehen kann, wenn er die Weitergabe illegaler Drogen in einem klar begrenzten Rahmen zulässt, um gesundheitliche und ordnungspolitische Ziele zu erreichen. Offen ist, welche Länder den Hamburger Kurs unterstützen und ob sich eine Mehrheit für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes abzeichnet. Klar ist allerdings, dass die Frage, wie Städte mit sichtbar gewordenem Konsum und schweren Abhängigkeiten umgehen, angesichts wachsender sozialer Spannungen weiter an Bedeutung gewinnen wird.
