Visa fĂŒr Afghanen - Gericht droht Regierung mit Zwangsgeld
21.08.2025 - 14:37:25Im Streit um die Erteilung von Visa fĂŒr Afghanen zur Einreise nach Deutschland droht der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Dieses wird nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin fĂ€llig, wenn nicht innerhalb von drei Wochen ĂŒber einen entsprechenden Antrag einer afghanischen Familie entschieden wird, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. (Az.: VG 7 M 229/25 V)Â
Dabei geht es laut Gericht zunĂ€chst nur darum, dass eine Entscheidung getroffen wird - nicht, ob diese zugunsten oder zuungunsten der Betroffenen ausfĂ€llt. Zeit dafĂŒr ist laut Beschluss bis zum 10. September. Das AuswĂ€rtige Amt war zunĂ€chst nicht fĂŒr eine Stellungnahme erreichbar.
Viele FĂ€lle bei Gericht nach Stopp von Aufnahme
Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm fĂŒr besonders gefĂ€hrdete Afghaninnen und Afghanen. Die neue Bundesregierung von Union und SPD hat das Programm Anfang Mai vorerst gestoppt.Â
Beim Verwaltungsgericht Berlin liegen inzwischen etliche Verfahren von Afghaninnen und Afghanen vor, die um die Erteilung eines Visums kĂ€mpfen. UnterstĂŒtzt werden sie teils von der Organisation «Kabul LuftbrĂŒcke».Â
Anfang dieser Woche teilte die Bundesregierung mit, dass zuletzt 211 Menschen aus dem Aufnahmeprogramm von Pakistan in ihr Herkunftsland abgeschoben worden seien. Laut einem Sprecher des AuswĂ€rtigen Amtes hĂ€tten die pakistanischen Behörden zuvor rund 450 Menschen aus dem Programm festgenommen. Die deutsche Botschaft in Islamabad und das AuswĂ€rtige Amt hĂ€tten erreicht, dass 245 von ihnen aus den Abschiebelagern wieder freigekommen seien.Â
Laut der Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin haben in 22 Verfahren (Stand 20.8.) die Richter bislang die Bundesregierung zur Erteilung von Visa verpflichtet. In drei FĂ€llen liegen dem Gericht ebenfalls AntrĂ€ge zur Vollstreckung vor. Ăber solche FĂ€lle hatte auch die «Welt» berichtet.Â
In der vergangenen Woche hatte das AuswĂ€rtige Amt eine Beschwerde gegen eine Entscheidung zurĂŒckgezogen. Damit wurde ein Urteil rechtskrĂ€ftig, wonach einer Juraprofessorin und ihren Familienangehörigen Visa erteilt werden mĂŒssen.Â
Familie wartet in Pakistan auf VisaÂ
Im aktuellen Fall geht es um Zusagen der Bundesregierung an die Eltern von sechs Kindern, zwei davon volljĂ€hrig. Die Familie warte in Pakistan auf Visa, heiĂt es im Gerichtsbeschluss. Sie befĂŒrchtet eine Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben nach eigenen Angaben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefĂ€hrdet ist.Â
Nach Gerichtsangaben hatte die Deutsche Botschaft in Islamabad der Familie Ende Oktober 2024 eine Aufnahmezusage erteilt - vorausgesetzt, es gebe keine Sicherheitsbedenken gegen die Personen. DafĂŒr werden nach dem Verfahren sogenannte Sicherheitsinterviews durchgefĂŒhrt. Diese stehen im Fall der Familie noch aus. Laut Gericht ist die Bundesregierung seit Ende Oktober 2024 untĂ€tig geblieben.Â
Richter: Bundesregierung muss tÀtig werden
Da sich in der Sache nichts bewegte, zogen die Afghanen vor Gericht. Ende Juli erzielten sie im Eilverfahren einen ersten Erfolg: Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundesregierung, tĂ€tig zu werden. Eine Beschwerde der Regierung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ohne Erfolg. Parallel forderte die Familie vor dem Verwaltungsgericht die Vollstreckung der Entscheidung aus dem Juli - mit Erfolg.Â
Die Bundesregierung hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, dass die Aufnahmeverfahren und Visaerteilung derzeit insgesamt ausgesetzt seien. Die Deutsche Botschaft in Islamabad stehe «fortlaufend in engem und hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung, um eine gesicherte Regelung fĂŒr den betroffenen Personenkreis zu vereinbaren».Â
Dies reichte den Berliner Richtern nicht. Die Situation habe sich geĂ€ndert, hieĂ es vom OVG. Es gebe Berichte ĂŒber eine «nicht unerhebliche Zahl von Festnahmen und Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger aus dem Aufnahmeprogramm der Bundesregierung durch pakistanische Behörden».
Insgesamt warten mehr als 2.000 Afghanen im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogramme auf eine Ausreise nach Deutschland. Sie sind etwa ehemalige OrtskrÀfte oder gelten als besonders gefÀhrdet.





