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Kommission: Rente erst ab 64 - auch mit AbschlÀgen

22.06.2026 - 11:34:31 | dpa.de

Hunderttausende gehen auf eigenen Wunsch schon mit 63 Jahren in den Ruhestand und nehmen dafĂŒr kleinere BezĂŒge in Kauf. Die Rentenkommission empfiehlt Änderungen - ebenso wie bei der Altersteilzeit.

Die Rentenkommission empfiehlt auch Änderungen bei Altersteilzeit. (Archivbild) - Bild: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn
Die Rentenkommission empfiehlt auch Änderungen bei Altersteilzeit. (Archivbild) - Bild: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn

Auch mit AbschlĂ€gen soll man nach VorschlĂ€gen der Rentenkommission kĂŒnftig grundsĂ€tzlich erst mit 64 Jahren in Rente gehen können. «Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze fĂŒr die Rente fĂŒr langjĂ€hrig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen», heißt es in der vorlĂ€ufigen Fassung des Kommissionsberichts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Hier geht es nicht um die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren - bekannt als «Rente mit 63» -, sondern um eine Option, die Hunderttausende nutzen: Sie gehen nach mindestens 35 Berufsjahren mit 63 in Rente und nehmen in Kauf, dass ihre AltersbezĂŒge bis zum Lebensende deutlich geringer ausfallen als bei dem fĂŒr sie gĂŒltigen Renteneintrittsalter. Dieses Jahr gilt zum Beispiel fĂŒr die regulĂ€re Rente ein gesetzliches Eintrittsalter von gut 66 Jahren.

«Zu frĂŒhen Rentenbeginn vermeiden»

«Im Jahr 2025 waren ĂŒber 30 Prozent der AltersrentenzugĂ€nge mit AbschlĂ€gen belegt», heißt es zur ErlĂ€uterung im Bericht der Rentenkommission. «Darunter entfielen rund 18 Prozent auf die Altersrente fĂŒr langjĂ€hrig Versicherte zum frĂŒhestmöglichen Renteneintrittsalter mit 63 Jahren.» 

Die BegrĂŒndung fĂŒr die Anhebung: Weil die gesetzliche Altersgrenze schon nach gĂŒltigem Recht von 65 auf 67 Jahre steigt, vergrĂ¶ĂŸere sich der Abstand vor die vorzeitige Rente mit AbschlĂ€gen von zwei auf vier Jahre. «Damit erhöhen sich die AbschlĂ€ge, die fĂŒr den frĂŒhesten Renteneintritt anfallen», erklĂ€ren die Experten. Nach dem ersten Schritt einer Anhebung auf 64 soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.

«Das soll vermeiden, dass Versicherte einen zu frĂŒhen Rentenbeginn zulasten der Höhe ihrer Rente wĂ€hlen», heißt es im Bericht. Dies könnte zu geringen Renten und zum vermeidbaren Bezug von Grundsicherungsleistungen fĂŒhren.»

Kein Blockmodell mehr fĂŒr Altersteilzeit

DarĂŒber hinaus empfiehlt die Kommission gravierende Änderungen bei der Altersteilzeit. Die Altersgrenze soll von derzeit 55 auf 58 Jahre angehoben werden. «Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr lĂ€nger möglich sein», heißt es im Bericht. Blockmodell heißt: Man arbeitet in der ersten HĂ€lfte der Altersteilzeit voll, bekommt aber nur einen Teil des Gehalts. In der zweiten HĂ€lfte lĂ€uft das Gehalt in gleicher Höhe weiter, ohne dass man arbeiten muss.

«Beim Blockmodell handelt es sich faktisch nicht um eine echte TeilzeitbeschĂ€ftigung, sondern eine arbeitsrechtlich ermöglichte Form der FrĂŒhverrentung, die sich zudem negativ auf die individuellen Rentenanwartschaften auswirkt», schreiben die Experten. «Zugleich nimmt es die Arbeitgeber aus der Verantwortung, die BeschĂ€ftigungsmöglichkeiten Ă€lterer Arbeitnehmender zu verbessern und die Arbeitsbedingungen altersgerecht auszugestalten.»

Bericht kommt am Dienstag

Der Bericht der Rentenkommission soll am Dienstag offiziell vorgestellt werden. Wichtige VorschlÀge waren bereits am Wochenende bekannt geworden und werden bereits breit diskutiert. Dazu zÀhlt: Das Rentenniveau soll durch eine neue Kapitalrente langfristig gesichert und das Rentenalter in den nÀchsten Jahrzehnten schrittweise angehoben werden. Auch die RentenbeitrÀge werden weiter steigen. 

Wegfallen soll der frĂŒhe Renteneintritt ohne AbschlĂ€ge nach 45 Beitragsjahren («Rente mit 63»). Eine beitragsfinanzierte KapitalsĂ€ule soll in Zukunft höhere Renten fĂŒr heute JĂŒngere möglich machen als nach derzeitigem Recht. SelbststĂ€ndige und Politiker sollen in die gesetzliche Rente einzahlen.

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