Scholz-Regierung, Gesetze

Scholz-Regierung beschließt Gesetze mit unklarer Zukunft

27.11.2024 - 15:12:57 | dpa.de

Im Bundestag hat die rot-grĂŒne Bundesregierung keine Mehrheit. Deshalb ist es fraglich, ob die jetzt vom Kabinett beschlossenen Gesetze jemals in Kraft treten werden.

  • Die Bundesregierung von Kanzler Oaf Scholz (SPD) hat im Bundestag keine Mehrheit mehr. - Foto: Michael Kappeler/dpa
    Die Bundesregierung von Kanzler Oaf Scholz (SPD) hat im Bundestag keine Mehrheit mehr. - Foto: Michael Kappeler/dpa
  • Im vergangenen Jahr erlebten in Deutschland mehr als 250.000 Menschen hĂ€usliche Gewalt - vorwiegend Frauen. - Foto: Jonas Walzberg/dpa
    Im vergangenen Jahr erlebten in Deutschland mehr als 250.000 Menschen hÀusliche Gewalt - vorwiegend Frauen. - Foto: Jonas Walzberg/dpa
  • In Erfurt erinnert bereits eine GedenkstĂ€tte an die NSU-Opfer. (Archivbild) - Foto: Martin Schutt/dpa
    In Erfurt erinnert bereits eine GedenkstÀtte an die NSU-Opfer. (Archivbild) - Foto: Martin Schutt/dpa
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Frauen sollen besser vor hĂ€uslicher Gewalt geschĂŒtzt und öffentliche AuftrĂ€ge nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das sind einige Ziele der zahlreichen GesetzentwĂŒrfe, die das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Ob die Vorhaben in dieser Form jemals umgesetzt werden, ist allerdings völlig offen. Die Gesetze mĂŒssten nĂ€mlich noch vom Bundestag verabschiedet werden, wo SPD und GrĂŒne nach dem Aus der Ampel-Koalition keine Mehrheit mehr haben.

Zweifel an der Sinnhaftigkeit der KabinettsbeschlĂŒsse wies Regierungssprecher Steffen Hebestreit trotzdem zurĂŒck: «Die Bundesregierung ist im Amt, der Bundestag tagt.» Deshalb sei es das gute Recht der Regierung, solche GesetzentwĂŒrfe auf den Weg zu bringen. 

Die wichtigsten Vorhaben im Überblick:

  • Gewalthilfegesetz: FĂŒr Opfer von hĂ€uslicher Gewalt will Familienministerin Lisa Paus (GrĂŒne) einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung einfĂŒhren. Die BundeslĂ€nder sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend PlĂ€tze in FrauenhĂ€usern sicherzustellen und fĂŒr genĂŒgend Beratungsangebote zu sorgen. Im Gegenzug wĂŒrde sich der Bund an der Finanzierung beteiligen. Eine Umsetzung scheint allerdings unwahrscheinlich, denn auf Stimmen von Union und FDP kann die Rest-Ampel im Bundestag voraussichtlich nicht zĂ€hlen.
  • Tariftreuegesetz: AuftrĂ€ge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, in denen tarifvertragliche Standards gelten. «Ich will, dass noch mehr BeschĂ€ftigte von TarifvertrĂ€gen profitieren», erlĂ€uterte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «TarifvertrĂ€ge sichern anstĂ€ndige Löhne und gute Arbeitsbedingungen.» Eine Mehrheit im Bundestag gilt jedoch als Ă€ußerst fraglich. Schon in der gescheiterten Ampel sah die FDP das Vorhaben kritisch. Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Julia Klöckner hatte den PlĂ€nen ebenfalls eine Absage erteilt.
  • Vergaberecht: Die Vergabe von öffentlichen AuftrĂ€gen - etwa bei Infrastrukturprojekten - soll einfacher und schneller werden. AuftrĂ€ge per Direktvergabe statt ĂŒber komplizierte Ausschreibungen zu vergeben, soll bis zu einem Wert von 15.000 Euro möglich werden. Bisher liegt die Grenze dafĂŒr bei 1.000 Euro.
  • Stiftung NSU-Komplex: Ein Dokumentationszentrum in Berlin soll die Erinnerung an die Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle NSU wachhalten. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht eine Stiftung vor, die den Aufbau einer solchen Einrichtung in die Wege leiten soll. Der «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU), der von 1998 bis 2011 existierte, ermordete zehn Menschen - vorwiegend aus rassistischen Motiven.
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II: Das Finanzministerium will die WettbewerbsfĂ€higkeit des Finanzstandortes Deutschland stĂ€rken und die Finanzierungsoptionen fĂŒr junge Start-up-Firmen verbessern. Konkret geht es um bessere steuerliche Rahmenbedingungen von Investitionen in Wagniskapital. Deutsche Start-ups wandern oft ins Ausland ab, weil dort der Zugang zu Kapital einfacher ist.

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