Corona, Covid-19

Bis zu zehn Jahre Haft fĂŒr Corona-Subventionsbetrug

01.06.2023 - 16:10:25

Im Corona-Jahr 2021 unterstĂŒtzte der Staat viele Firmen, die infolge des Lockdowns in BedrĂ€ngnis geraten waren. Eine Hamburger BetrĂŒgerbande nutzte das aus und ergaunerte drei Millionen Euro.

Mehr als drei Millionen Euro an Corona-Hilfen hat sich eine BetrĂŒgerbande nach Überzeugung des Landgerichts Hamburg im Jahr 2021 vom Staat auszahlen lassen. Das Gericht verurteilte fĂŒnf Angeklagte zu teilweise langen Haftstrafen.

Der Hauptangeklagte erhielt zehn Jahre GefĂ€ngnis, zwei weitere Angeklagte sieben und fĂŒnf Jahre. Sie wurden wegen gewerbs- und bandenmĂ€ĂŸigen Subventionsbetrugs in 80 FĂ€llen schuldig gesprochen. Sie hatten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen April und Oktober 2021 insgesamt etwa 12,5 Millionen Euro beantragt. Das Gericht ordnete die Einziehung der TatertrĂ€ge von gut drei Millionen Euro an.

Einen weiteren Angeklagten, der als Buchhalter fĂŒr die Bande tĂ€tig war, verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu acht Jahren Haft. Der 48-JĂ€hrige bekam zudem ein dreijĂ€hriges Berufsverbot. Ebenfalls wegen Beihilfe erhielt die 32 Jahre alte Frau des Hauptangeklagten eine BewĂ€hrungsstrafe von zwei Jahren. Mit den Strafen blieb das Gericht zum Teil deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Unwirtschaftliche Schein- und Servicegesellschaften gekauft

Wie aus abgehörten TelefongesprĂ€chen hervorgehe, hĂ€tten die Angeklagten vorsĂ€tzlich gehandelt, erklĂ€rte der Vorsitzende Richter Malte Hansen. Die Begehungsweise sei geeignet, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu gefĂ€hrden. Die Angeklagten sollen unwirtschaftliche Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften gekauft und die Taten mit Hilfe von StrohmĂ€nnern verĂŒbt haben.

Der 34 Jahre alte Chef der Bande machte im Prozess zwar Angaben, wie Hansen erklĂ€rte. Er habe seine Aussage aber an der Aktenlage ausgerichtet. Seine ErklĂ€rung sei nicht ĂŒberzeugend und nicht von Reue geprĂ€gt gewesen.

Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter habe zwar fast alles zugegeben, aber nur ganz pauschal, spĂ€t und nach Aktenlage ausgesagt. Fragen habe er nicht beantworten wollen. Das habe seiner GlaubwĂŒrdigkeit nicht geholfen, sagte Hansen. Er erhielt sieben Jahre Haft. Auch ein 23 Jahre alter Mitangeklagter habe lediglich nach Kenntnis der Aktenlage ausgesagt. Ihn verurteilte das Gericht zu fĂŒnf Jahren Haft.

Die hohe Strafe von acht Jahren fĂŒr den Buchhalter begrĂŒndete das Gericht mit der erforderlichen GeneralprĂ€vention. Das Strafmaß mĂŒsse abschreckend wirken. Der 48-JĂ€hrige habe eine SchlĂŒsselstellung innegehabt. Von WirtschaftsprĂŒfern, RechtsanwĂ€lten und Steuerberatern könne erwartet werden, dass sie grundsĂ€tzlich ehrlich handelten.

Einzig der angeklagten Frau nahm die Kammer Reue ab. Darum setzte das Gericht ihre zweijĂ€hrige Haftstrafe zur BewĂ€hrung aus. Die 32-JĂ€hrige muss allerdings 100 gemeinnĂŒtzige Arbeitsstunden ableisten.

@ dpa.de