Deutschland, Hamburg

Nach Nord-Stream-AnschlÀgen erste Anklage erhoben

01.07.2026 - 17:34:19 | dpa.de

Im Italien-Urlaub im Sommer 2025 wird ein mutmaßlicher Drahtzieher der Nord-Stream-AnschlĂ€ge gefasst. Deutschlands oberste Anklagebehörde will ihn nun in Hamburg vor Gericht sehen.

  • Ein Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl gegen Serhij K. in Vollzug. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
    Ein Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl gegen Serhij K. in Vollzug. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
  • In einem Hubschrauber der Bundespolizei wurde der VerdĂ€chtige im November nach Karlsruhe gebracht. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
    In einem Hubschrauber der Bundespolizei wurde der VerdÀchtige im November nach Karlsruhe gebracht. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
  • Mehrere Sprengungen in der NĂ€he der dĂ€nischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beschĂ€digt. (Archivbild) - Bild: -/Danish Defence Command/dpa
    Mehrere Sprengungen in der NÀhe der dÀnischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beschÀdigt. (Archivbild) - Bild: -/Danish Defence Command/dpa
  • Die polnische Justiz lehnte die Auslieferung eines weiteren VerdĂ€chtigen ab. (Archivbild) - Bild: Czarek Sokolowski/AP/dpa
    Die polnische Justiz lehnte die Auslieferung eines weiteren VerdÀchtigen ab. (Archivbild) - Bild: Czarek Sokolowski/AP/dpa
Ein Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl gegen Serhij K. in Vollzug. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa In einem Hubschrauber der Bundespolizei wurde der VerdÀchtige im November nach Karlsruhe gebracht. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa Mehrere Sprengungen in der NÀhe der dÀnischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beschÀdigt. (Archivbild) - Bild: -/Danish Defence Command/dpa Die polnische Justiz lehnte die Auslieferung eines weiteren VerdÀchtigen ab. (Archivbild) - Bild: Czarek Sokolowski/AP/dpa

Die AnschlĂ€ge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit fĂŒr Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die SprengsĂ€tze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine AnwĂ€lte bestĂ€tigten.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das HerbeifĂŒhren einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Eine Sprecherin bestĂ€tigte, dass Anklage erhoben worden sei. Details nannte sie zunĂ€chst keine. Nach frĂŒheren Angaben ist die oberste Anklagebehörde Deutschlands ĂŒberzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. 

Eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Anklage beim Gericht anhÀngig sei. Der dortige Staatsschutzsenat muss nun entscheiden, ob er diese zulÀsst und wann der Prozess stattfindet.

Festnahme im Italien-Urlaub

Mehrere Sprengungen in der NÀhe der dÀnischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschÀdigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.

Allerdings war in den Monaten zuvor - nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine - die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden. 

Bislang wurde fĂŒr die AnschlĂ€ge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines EuropĂ€ischen Haftbefehls an der Adria-KĂŒste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fĂŒhlte.

Auslieferung nach Deutschland

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland ĂŒberstellt. Einen Tag spĂ€ter setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.

In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach EinschĂ€tzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spĂ€testens am 8. September 2022 mit sechs MittĂ€tern - einem SchiffsfĂŒhrer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern - im Hafen von Wiek auf RĂŒgen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann fĂŒr mehrere Wochen gechartert hatte.

Im Auftrag eines fremden Staates?

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei TauchgĂ€ngen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit ZeitzĂŒndern versehene SprengsĂ€tze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im MilitĂ€rbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfĂ€hig sind. Die SprengsĂ€tze detonierten am 26. September 2022.

Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen StreitkrĂ€fte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher fĂŒr die mutmaßliche Sabotage ĂŒberhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgefĂŒhrt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

BGH sieht keine ImmunitÀt

So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklĂ€rt, dass eine völkerrechtliche ImmunitĂ€t fĂŒr FunktionstrĂ€ger nicht fĂŒr «geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte» gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmĂ€ĂŸige Kriegshandlungen von Angehörigen der StreitkrĂ€fte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von MilitĂ€rangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.

Auch, dass die Taten in internationalen GewĂ€ssern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt - also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken - sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestĂ€tigte zudem die ZustĂ€ndigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch fĂŒr den Prozess in Hamburg relevant werden.

Polen lehnte Auslieferung ab

Die strafrechtliche Verfolgung der AnschlĂ€ge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den AnschlĂ€gen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.

Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische FĂŒhrung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline.

de | politik | 69668661 |